Bund schlägt zwei kostenlose Corona-Schnelltests pro Woche für alle vor

| Politik Politik

Mit Blick auf mögliche weitere Öffnungen des Corona-Lockdowns schlägt das Bundesgesundheitsministerium zwei kostenlose Schnelltests pro Woche für alle Bürger vor. Sie sollen von geschultem Personal abgenommen werden können - etwa in Testzentren oder Praxen, aber auch bei weiteren Dienstleistern. Das geht aus einem neuen Diskussionspapier des Ministeriums von Montag hervor, das auch den Bundesländern zugeleitet wurde. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Diese Möglichkeiten zu «Bürgertests» sollen vorerst bis Ende Juni angeboten werden, für Anfang Juni ist eine Evaluation geplant. Der konkrete Starttermin im März ist laut dem Vorschlag noch offen. Damit in kurzer Zeit ausreichend Testkapazitäten entstehen, solle der Kreis der damit zu beauftragenden Stellen um Dienstleister erweitert werden, die etwa schon an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen in kurzer Frist Testzentren aufgebaut haben, heißt es im Papier.

Das Ergebnis eines solchen Schnelltests soll man schriftlich oder digital ausgehändigt bekommen - auch zur Vorlage bei Behörden nach der Einreise aus bestimmten Risikogebieten oder etwa beim Besuch von Pflegeheimen. Denkbar wäre dies demnach auch als Voraussetzung zum Betreten bestimmter Einrichtungen. Bei einem positiven Testergebnis soll man künftig gleich vor Ort noch eine weitere Probe nehmen lassen können, um das Ergebnis mit einem genaueren PCR-Tests zu überprüfen.

Als Vergütung kalkuliert das Ministerium mit bis zu 6 Euro pro Schnelltest plus 12 Euro fürs Test-Abnehmen und das Ausstellen eines Testzeugnisses. Diese Vergütung sei nötig, um eine ausreichende Zahl von Anbietern sicherzustellen. Die Kosten soll der Bund tragen. Dafür geschätzt werden 540 Millionen bis 810 Millionen Euro pro Monat. Dabei wird nach Erfahrungswerten angenommen, dass etwa 2 bis 2,5 Prozent der Bevölkerung pro Tag ein solches Angebot nutzen.

Daneben sollen Corona-Selbsttests für zu Hause zusehends genutzt werden können, von denen die ersten nun zugelassen worden sind. Als Einsatzmöglichkeit nennt das Ministerium, dass sie mehr Sicherheit in einer konkreten Situation geben könnten - im privaten Kontext für den Getesteten selbst, aber etwa auch bei Familientreffen. Im Sinne eines «präventiven Lebenswelten-Ansatzes» sinnvoll sei zudem ein Angebot zu ein oder zwei Tests pro Woche für Schülerinnen und Schüler sowie für Beschäftigte in Unternehmen. Die Tests samt einer Einführung in den richtigen Gebrauch müssten Schulen und Arbeitgeber bereitstellen.

Denkbar wären auch Selbsttests unter «Aufsicht» direkt vor Ort durch einen Veranstalter. Dies könnte - alternativ zu einem bestätigten Schnelltest – auch als Voraussetzung dienen, um Restaurants, Theater oder Kinos zu betreten, heißt es in dem Papier. Selbsttests sollen nun bald in Apotheken, anderen Geschäften und online zu haben sein. Mit den finanziellen Rahmenbedingungen solle sich auch noch eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung beschäftigen. Es solle dabei auch geprüft werden, ob Selbsttests möglicherweise die Bürger nur «eine angemessene Eigenbeteiligung» kosten sollen. Auch bei Selbsttests sollte man nach einem positiven Ergebnis einen PCR-Labortest machen und vorerst in häusliche Quarantäne gehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.