Bund schlägt zwei kostenlose Corona-Schnelltests pro Woche für alle vor

| Politik Politik

Mit Blick auf mögliche weitere Öffnungen des Corona-Lockdowns schlägt das Bundesgesundheitsministerium zwei kostenlose Schnelltests pro Woche für alle Bürger vor. Sie sollen von geschultem Personal abgenommen werden können - etwa in Testzentren oder Praxen, aber auch bei weiteren Dienstleistern. Das geht aus einem neuen Diskussionspapier des Ministeriums von Montag hervor, das auch den Bundesländern zugeleitet wurde. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Diese Möglichkeiten zu «Bürgertests» sollen vorerst bis Ende Juni angeboten werden, für Anfang Juni ist eine Evaluation geplant. Der konkrete Starttermin im März ist laut dem Vorschlag noch offen. Damit in kurzer Zeit ausreichend Testkapazitäten entstehen, solle der Kreis der damit zu beauftragenden Stellen um Dienstleister erweitert werden, die etwa schon an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen in kurzer Frist Testzentren aufgebaut haben, heißt es im Papier.

Das Ergebnis eines solchen Schnelltests soll man schriftlich oder digital ausgehändigt bekommen - auch zur Vorlage bei Behörden nach der Einreise aus bestimmten Risikogebieten oder etwa beim Besuch von Pflegeheimen. Denkbar wäre dies demnach auch als Voraussetzung zum Betreten bestimmter Einrichtungen. Bei einem positiven Testergebnis soll man künftig gleich vor Ort noch eine weitere Probe nehmen lassen können, um das Ergebnis mit einem genaueren PCR-Tests zu überprüfen.

Als Vergütung kalkuliert das Ministerium mit bis zu 6 Euro pro Schnelltest plus 12 Euro fürs Test-Abnehmen und das Ausstellen eines Testzeugnisses. Diese Vergütung sei nötig, um eine ausreichende Zahl von Anbietern sicherzustellen. Die Kosten soll der Bund tragen. Dafür geschätzt werden 540 Millionen bis 810 Millionen Euro pro Monat. Dabei wird nach Erfahrungswerten angenommen, dass etwa 2 bis 2,5 Prozent der Bevölkerung pro Tag ein solches Angebot nutzen.

Daneben sollen Corona-Selbsttests für zu Hause zusehends genutzt werden können, von denen die ersten nun zugelassen worden sind. Als Einsatzmöglichkeit nennt das Ministerium, dass sie mehr Sicherheit in einer konkreten Situation geben könnten - im privaten Kontext für den Getesteten selbst, aber etwa auch bei Familientreffen. Im Sinne eines «präventiven Lebenswelten-Ansatzes» sinnvoll sei zudem ein Angebot zu ein oder zwei Tests pro Woche für Schülerinnen und Schüler sowie für Beschäftigte in Unternehmen. Die Tests samt einer Einführung in den richtigen Gebrauch müssten Schulen und Arbeitgeber bereitstellen.

Denkbar wären auch Selbsttests unter «Aufsicht» direkt vor Ort durch einen Veranstalter. Dies könnte - alternativ zu einem bestätigten Schnelltest – auch als Voraussetzung dienen, um Restaurants, Theater oder Kinos zu betreten, heißt es in dem Papier. Selbsttests sollen nun bald in Apotheken, anderen Geschäften und online zu haben sein. Mit den finanziellen Rahmenbedingungen solle sich auch noch eine interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung beschäftigen. Es solle dabei auch geprüft werden, ob Selbsttests möglicherweise die Bürger nur «eine angemessene Eigenbeteiligung» kosten sollen. Auch bei Selbsttests sollte man nach einem positiven Ergebnis einen PCR-Labortest machen und vorerst in häusliche Quarantäne gehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Koordinator für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, startet heute seine Tourismus-Sommertour. Vom 1. bis zum 3. September 2025 besucht er wichtige Tourismusstandorte im Westen und Süden der Bundesrepublik.

Anja Karliczek, die Vorsitzende des Tourismus-Ausschusses im Bundestag, bekräftigt die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. In einem Beitrag auf LinkedIn kündigte sie an, dass der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent "im Herbst der Reformen" umgesetzt werden soll.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Schon jetzt würden Beschäftigte rund 1,2 Milliarden Überstunden leisten – davon 638 Millionen unbezahlt. Besonders betroffen sei das Gastgewerbe.

Die Bundesregierung will, nach Angaben ihres Sucht- und Drogenbeauftragten, das sogenannte begleitete Trinken von Jugendlichen ab 14 Jahren abschaffen. Bereits im Juni hatten die Gesundheitsminister der Länder auf ein Verbot der Praxis gedrängt.

Die US-Regierung erwägt Sanktionen gegen Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union sowie einzelner Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) zuständig sind. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf mehrere mit den internen Beratungen vertraute Personen.

Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat sich die sich er Geschäftsführer der Benessere-Hotels aus Felsberg in einem offenen Brief an den hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori gewandt. Selbst nicht von Rückforderungen, sieht Günther Klasen die Existenz vieler kleiner Betriebe bedroht. Die Rückforderungen seien für viele der letzte Stoß in den Abgrund.