Neue Trinkgeldregelung in Österreich: Bundesweite Pauschalen ab 2026

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Am 1. Januar 2026 ist in Österreich eine bundesweit einheitliche Regelung für Trinkgeldpauschalen im Hotel- und Gastgewerbe in Kraft getreten. Der Generaldirektor der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hat die entsprechenden Festsetzungen nun finalisiert. Damit werden die bisherigen neun unterschiedlichen Landesregelungen durch ein einheitliches Modell ersetzt, um die Rechtssicherheit für Betriebe und Beschäftigte zu erhöhen.

Ablöse der Landesregelungen und Ende von Nachzahlungsrisiken

Bisher war das System der Trinkgeldbesteuerung und Sozialversicherungsabgaben durch regionale Unterschiede und hohen administrativen Aufwand geprägt. Laut den Fachverbänden Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) führte die Zersplitterung häufig zu Unsicherheiten und dem Risiko von Beitragsnachzahlungen. Mit der neuen Verordnung sind Trinkgelder, auch aus Verteilungssystemen, grundsätzlich steuerfrei. Die Sozialversicherungsabgaben werden pauschal abgegolten.

„Die neue Regelung sorgt vom Neusiedler See bis zum Bodensee für Rechtssicherheit – sowohl für Betriebe als auch für Mitarbeiter“, erklären Alois Rainer, Obmann des Fachverbandes Gastronomie, und Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie. Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist der Wegfall von Nachzahlungen, falls das tatsächliche Trinkgeld die Pauschalen übersteigt. Zudem verjähren mit dem Stichtag 1. Januar 2026 offene Nachforderungen aus den alten Trinkgeldverordnungen.

Differenzierung nach Aufgabenbereichen

Die neue Verordnung sieht drei verschiedene Pauschalstufen vor, um die unterschiedlichen Realitäten im Servicealltag abzubilden. Es wird zwischen Mitarbeitern mit Inkassotätigkeit, Mitarbeitern ohne Inkasso sowie Lehrlingen und Praktikanten unterschieden. Diese Pauschalen gelten unabhängig davon, ob der Gast das Trinkgeld bar oder bargeldlos per Karte bezahlt.

Für Beschäftigte, die kein Trinkgeld erhalten, besteht die Option, aus der Pauschalregelung auszusteigen. Sollte das tatsächlich erhaltene Trinkgeld die festgesetzten Pauschalen wesentlich unterschreiten, kann die Berechnung der Abgaben auf Basis der realen Beträge erfolgen. Die Fachverbände betonten, dass die Höhe der Pauschalen in einem angemessenen Ausmaß festgesetzt wurde, um die finanzielle Belastung für Dienstnehmer und Unternehmer zu begrenzen.

Transparenz und Informationsrechte für Mitarbeiter

Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist die Stärkung der Transparenz innerhalb der Betriebe. Mitarbeiter erhalten ein gesetzliches Informations- und Auskunftsrecht. Dies bezieht sich sowohl auf betriebsinterne Systeme zur Trinkgeldverteilung als auch auf die Abrechnung von bargeldlosen Trinkgeldzahlungen.

Nach Ansicht der WKÖ-Vertreter stellt die Verordnung einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Betriebe dar, während gleichzeitig die Planungssicherheit für das Personal verbessert wird. Das Modell soll die Komplexität der bisherigen Verwaltung deutlich reduzieren und eine faire Basis für die gesamte Branche schaffen.


 

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