Bund und Länder einigen sich auf neue Corona-Reisebeschränkungen

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Nachdem die meisten Bundesländer bereits Einschränkungen für Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh auf den Weg gebracht hatten, gibt es nun eine Bund-Länder-Einigung dazu: Menschen aus einem Kreis mit hohem Corona-Infektionsgeschehen dürfen demnach nur dann in einem Hotel untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie keine Infektion haben. Das geht aus einem Beschluss des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom Freitag hervor. Das benötigte ärztliche Zeugnis «muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist».

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur: «Gut, dass wir nun gemeinsame Regelungen aller Länder mit dem Bund dafür haben, wie wir Risiko-Vorsorge und Reisefreiheit miteinander verbinden.»

Nach dem Corona-Ausbruch im Kreis Gütersloh beim Fleischproduzenten Tönnies hatten die meisten Bundesländer Reise-Einschränkungen für Menschen aus Corona-Hotspots beschlossen. Laschet betonte: «Die Unsicherheit und Stigmatisierung bei Reisenden aus Gütersloh in den letzten Tagen dürfen sich nicht wiederholen. Corona besiegen wir nur miteinander, nicht gegeneinander.»

Wie die Bundesländer, die Beherbergungsverbote für Menschen aus deutschen Corona-Risikogebieten erlassen haben, mit diesem Beschluss umgehen, war zunächst offen. Ausnahmen galten bei diesen Verboten schon jetzt mit aktuellen negativen Corona-Tests. Bayern als Vorreiter heißt unterdessen Gäste aus dem ebenfalls stark vom Tönnies-Ausbruch betroffenen Kreis Warendorf, wo die Infektionen zurückgegangen sind, schon wieder willkommen. In mehreren Bundesländern müssen auch die eigenen Bürger, wenn sie aus dem Kreis Gütersloh nach Hause kommen, in Quarantäne.

Laut dem Beschluss vom Freitag wollen sich Bund und Länder nun dafür einsetzen, die Testkapazitäten wo nötig weiter auszubauen. Sie werden die Umsetzung der Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen beobachten und danach über das zukünftige Vorgehen bei neu entstehenden, besonders betroffenen Gebieten entscheiden, wie es in dem Beschluss weiter heißt. Die Länder begrüßen es auch, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Kostenübernahme von Tests für Menschen, die sich in einem sogenannten Hotspot aufhalten oder aufgehalten haben, möglich gemacht hat.

Die Länder werden nach dem Beschluss in den besonders betroffenen Gebieten Vorsorge treffen, dass, so wörtlich, «Reisende aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden dürfen beziehungsweise ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen dürfen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis in Papier- oder digitaler Form verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind».

Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund gelte als ärztliches Zeugnis. Dieses «muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist». Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist sei der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses.

In dem aktuellen Beschluss heißt es, gerade mit Blick auf die bevorstehende Urlaubssaison gelte es, bei regionalem Ausbruchsgeschehen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Wiederausbreitung des Coronavirus durch Reisen innerhalb Deutschlands zu verhindern. Gleichwohl solle die Reisefreiheit der Bürger sowie deren Planungssicherheit auch in den von lokalen Ausbruchsgeschehen betroffenen Gebieten soweit wie möglich erhalten bleiben.

Der Beschluss bestätigt auch frühere Vereinbarungen zwischen den Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vom 6. Mai, wonach das Krisenmanagement grundsätzlich bei den Ländern liege. Diese müssten demnach auf regionale Infektionsherde reagieren. Darin heißt es, bei klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, etwa in einer Einrichtung, können sich die Beschränkungen auf diese Einrichtung konzentrieren. «Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens 7 Tage unterschritten wird.»

NRW-Ministerpräsident Laschet verteidigte indessen den Lockdown für die Kreise Gütersloh und Warendorf. Man habe «intensiv abgewogen, ob man einzelne Städte aus dem Kreis aus den Regelungen herausnehmen kann, wofür es viele gute Gründe gibt», sagte Laschet den «Westfälischen Nachrichten» (Samstag). Die Verabredung der Länder mit der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut sehe aber bewusst Regeln für das gesamte Kreisgebiet vor. «Für die Zukunft wird man da vielleicht über neue Mechanismen nachdenken müssen», so Laschet.

In den Kreisen Warendorf und Gütersloh gibt es in vielen Gemeinden Unverständnis darüber, dass angesichts sehr geringer Infektionszahlen alle Gemeinden mit insgesamt rund 600 000 Einwohnern in den Lockdown mussten - auch wenn sie räumlich sehr weit vom Schlachtbetrieb entfernt liegen. (dpa)


 

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