Bundeskabinett beschließt Halbierung des Westbalkan-Kontingents

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Die Bundesregierung will die Zuwanderung von Arbeitskräften aus den Westbalkan-Staaten begrenzen. Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, nach der das jährliche Kontingent für den erleichterten Arbeitsmarktzugang von bislang 50.000 auf 25.000 Zustimmungen sinken soll. Wirtschaftsverbände warnen vor den Folgen für Branchen mit hohem Personalbedarf, darunter das Gastgewerbe, die Bauwirtschaft und die Logistik.

Die vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht vor, das sogenannte Westbalkan-Kontingent ab 2027 zu halbieren. Die Maßnahme war bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart worden. Die Initiative ging von der Union aus. Sie verfolgt damit das Ziel, offene Stellen vorrangig mit Arbeitslosen zu besetzen, die bereits in Deutschland verfügbar sind.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sieben Bundesländer lehnen das Vorhaben ab. Auch zahlreiche Wirtschaftsverbände haben sich gegen die geplante Einschränkung ausgesprochen.

Arbeitgeberverbände warnen vor zusätzlichen Arbeitskräftelücken im deutschen Gastgewerbe

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte sich bereits am 15. Oktober 2026 in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegen die Halbierung ausgesprochen. Insbesondere das Baugewerbe, die Logistik, das Gastgewerbe und die Pflege seien bei der Besetzung offener Stellen auf Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten angewiesen.

Nach Auffassung der BDA sollte die bestehende Kontingentgrenze nicht reduziert, sondern vollständig aufgehoben werden. Eine Begrenzung auf 25.000 Zustimmungen gehe am tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarktes vorbei. Zudem entstehe durch die Verwaltung des Kontingents zusätzlicher Aufwand bei der Bundesagentur für Arbeit.

Der Verband verweist auf die bisherige Inanspruchnahme der Regelung. Das Kontingent von 50.000 Zustimmungen für 2025 sei bereits Ende November ausgeschöpft gewesen. Auch 2026 zeichne sich eine hohe Nachfrage ab. Infolgedessen müssten vorliegende Anträge abgelehnt werden und Arbeitsplätze blieben unbesetzt.

Westbalkanregelung ermöglicht seit 2016 einen vereinfachten Zugang zum Arbeitsmarkt

Die Westbalkanregelung ermöglicht Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien seit 2016 einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Nach Angaben der BDA entfielen im Jahr 2024 fast 20 Prozent aller Erstaufenthaltstitel zur Erwerbsmigration auf die Westbalkanregelung. Mehr als eine halbe Million Menschen aus diesen Staaten seien bereits sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt.

Voraussetzung für eine Einreise über die Regelung ist ein Arbeitsvertrag. Außerdem prüft die Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigungsbedingungen. Damit soll gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer aus Drittstaaten nicht zu ungünstigeren Bedingungen beschäftigt werden als vergleichbare inländische Arbeitnehmer.

Die BDA weist in ihrer Stellungnahme Befürchtungen zurück, die Regelung ermögliche eine Zuwanderung in die Sozialsysteme. Ein entsprechender Aufenthaltstitel setze einen Arbeitsvertrag und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts voraus.

BDA verlangt digitale Visaverfahren und eine Erweiterung der Herkunftsländer

Neben der Aufhebung der Kontingentgrenze fordert die BDA eine vollständige Digitalisierung der Visaverfahren. Anträge sollten künftig über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes gestellt und zentral durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten bearbeitet werden.

Derzeit dauerten die Verfahren in der Regel mehrere Monate. Als wesentlichen Grund nennt der Verband fehlende Terminkapazitäten bei den deutschen Auslandsvertretungen. Durch eine zentrale Bearbeitung ließen sich nach Einschätzung der BDA die Warte- und Bearbeitungszeiten verkürzen.

Darüber hinaus spricht sich die BDA dafür aus, die Westbalkanregelung auf weitere Herkunftsländer auszuweiten. Der demografische Wandel mache sich auch in den bisherigen Herkunftsstaaten bemerkbar und werde das Zuwanderungspotenzial aus diesen Ländern verringern.

Die Arbeitgebervereinigung verweist außerdem auf die laufenden EU-Beitrittsverhandlungen mit den Westbalkanstaaten. Eine Einschränkung des Arbeitsmarktzugangs stehe nach ihrer Auffassung im Widerspruch zu dem Ziel, diese Länder schrittweise an die Europäische Union heranzuführen.

Kritik an der geplanten Kontingent-Begrenzung

Das Gastgewerbe äußerte bereits vor Monaten Bedenken hinsichtlich der politischen Pläne zur Begrenzung der Regelung. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hält diese geplante Halbierung angesichts der hohen Nachfrage von Unternehmen in Deutschland für nicht sachgerecht. Aus Sicht des DEHOGA sollte das Kontingent mindestens beibehalten, besser noch erhöht werden.

Der Verband argumentierte, dass die Regelung auf andere Herkunftsländer übertragen werden sollte. Im Gastgewerbe bestehe weiterhin ein Bedarf an motivierten Arbeitskräften, auch solchen ohne formale Qualifikation. Da Einreise und Verbleib nach der Westbalkanregelung einen existenzsichernden Arbeitsvertrag voraussetzen, seien Sorgen vor Zuwanderung in die Sozialsysteme unbegründet und wissenschaftlich widerlegt.

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