Bundeskabinett beschließt Lärmschutz-Ausnahmen für Public Viewing zur WM 2026

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Das Bundeskabinett hat eine Verordnung zu Lärmschutzregeln für Public-Viewing-Veranstaltungen beschlossen. Ziel ist es laut Mitteilung, während der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Kanada, Mexiko und den USA mehr Flexibilität für Übertragungen im Freien zu ermöglichen.

Die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Regelung sieht vor, dass Städte und Gemeinden Ausnahmen von bestehenden Lärmschutzvorgaben zulassen können. Damit sollen öffentliche Übertragungen auch zu später Stunde möglich werden.

Ausnahmen vom Lärmschutz wegen Zeitverschiebung

Nach Angaben der Bundesregierung findet ein großer Teil der Spiele aufgrund der Zeitverschiebung in der Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr statt. Insgesamt umfasst das Turnier 104 Spiele an 39 Tagen.

Die häufigsten Anstoßzeiten liegen laut Mitteilung bei 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und 0 Uhr (9 Spiele). Die Spiele der deutschen Nationalmannschaft beginnen demnach dreimal um 19 Uhr und zweimal um 22 Uhr. Halbfinale, Finale und das Spiel um Platz drei sind für 21 beziehungsweise 23 Uhr angesetzt.

Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärte laut Mitteilung: „Die Public-Viewing-Verordnung erlaubt Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballgucken auch nach 22 Uhr zugelassen werden kann. Unser Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Fußballfest und Lärmschutz.“

Kommunen erhalten Entscheidungsspielraum

Die zuständigen Behörden vor Ort sollen mit der Verordnung mehr Handlungsspielraum erhalten. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Spielen und dem Schutz der Nachtruhe abzuwägen.

In der Verordnung wird nach Angaben der Bundesregierung ausdrücklich auf die Bedeutung der Nachtruhe hingewiesen, da viele Spiele zu späten Uhrzeiten stattfinden.

Die Regelung ist zeitlich befristet und gilt für die Dauer des Turniers. Die Bundesländer müssen im Bundesrat noch zustimmen, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Vergleichbare Ausnahmeregelungen gab es laut Bundesregierung bereits seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006.

DEHOGA Bayern hatte sich für Regelung eingesetzt

Wie der DEHOGA Bayern mitteilt, hatte sich der Verband im Vorfeld für eine entsprechende Regelung eingesetzt. Hintergrund sei, dass Veranstalter von Public-Viewing-Angeboten die üblichen Lärmschutzstandards häufig nicht einhalten könnten.

Der Verband bewertet die Entscheidung laut eigener Mitteilung als „gute Nachricht für viele Gastronomen und ihre Gäste“. Wörtlich heißt es: „Denn nichts geht über das gemeinsame Mitfiebern und Feiern in Kneipen, Restaurants oder Biergärten – ein Erlebnis, das kein Wohnzimmer bieten kann.“

Zugleich kündigt der Verband an, sich weiterhin für eine grundsätzliche Reform der Lärmschutzverordnung einzusetzen, um langfristige Regelungen für die Außengastronomie zu erreichen.

Zeitlich befristete Regelung für die WM 2026

Die Bundesregierung folgt mit der Verordnung nach eigenen Angaben einer Bitte der Bundesländer. Diese hatten auf die besonderen Rahmenbedingungen der Weltmeisterschaft mit Spielzeiten in der Nacht hingewiesen.

Ob die Regelung umgesetzt wird, hängt nun von der Zustimmung im Bundesrat ab.


 

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