Bundesrat stimmt Entlastungsprämie nicht zu

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Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu. Die Bundesregierung kann dazu nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine «Entlastungsprämie» von bis zu 1.000 Euro zahlen können, die nicht versteuert werden muss. Zur Begründung heißt es im Entwurf, der Iran-Krieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Die Bundesregierung hat dabei vor allem die hohen Energiepreise im Blick.

Länder kritisieren einseitige Verteilung der Kosten

Die Kritik der Länder entzündet sich vor allem an den Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die von ihr verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme aber allein dem Bund zu, es gebe für Länder und Kommunen also keine Kompensation.

Aus Sicht der Länder ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bund immer wieder Maßnahmen beschließt, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gehen. Dies belastet deren ohnehin schon schwierige Haushaltslage weiter. Die Länder fordern, dass der Bund grundsätzlich die Kosten übernimmt, die er mit seinen Beschlüssen ihnen und den Kommunen aufbürdet. Um eine solche Regelung ringen beide Seiten seit langem.

Der aus dem Amt scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warf dem Bund vor, er plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung. «Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen.» Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kritisierte: «Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich.» Er müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen tragen.

Steuerfreie Prämien gab es schon in anderen Krisen

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. (dpa)


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