Bundesrechnungshof: Ausnahmen bei Mehrwertsteuer konsequent streichen

| Politik Politik

Anfang Oktober billigte der Bundesrat die Verlängerung der Reduzierung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie bis Ende 2023. Ausgenommen davon sind weiterhin Getränke. Doch auch bei diesem Punkt gibt es Politiker, die eine Reduzierung unterstützen (Tageskarte berichtete).

Ganz anders sieht das allerdings der Bundesrechnungshof. Dieser sieht dringenden Reformbedarf und empfiehlt, den «Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten». Weitere Steuervergünstigungen sollten vermieden und bestehende Vergünstigungen konsequent gestrichen werden, schreiben die Prüfer in einem Brief an die Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zuvor «Business Insider» und «Bild» berichtet hatten.

Konkret geht es darum, dass einige Waren und Dienstleistungen vom vollen Steuersatz ausgenommen sind, statt den normalen 19 Prozent fallen 7 Prozent Umsatzsteuer an. Das führt mitunter zu schwer nachvollziehbaren Regelungen. So sind zum Beispiel für einen heißen Kaffee mit einem Schuss Milch 19 Prozent Umsatzsteuer zu entrichten. Beträgt der Milchanteil aber mindestens 75 Prozent, liegt die Umsatzsteuer bei 7 Prozent. Ausgenommen ist ein Kaffee mit pflanzlichen Milchersatzprodukten wie Sojamilch - hier sind wieder 19 Prozent fällig.

«Die jährliche steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz beträgt fast 35 Milliarden Euro», heißt es in dem Bericht. Der Ermäßigungskatalog führe außerdem zu Abgrenzungsschwierigkeiten, schreiben die Prüfer, zum Beispiel wenn festgelegt werden muss, «ab wann das Schwimmbad (ermäßigter Steuersatz) zum Spaßbad (allgemeiner Steuersatz) wird».

Bereits im Jahr 2010 habe der Bundesrechnungshof auf den dringenden Reformbedarf beim ermäßigten Umsatzsteuersatz hingewiesen, hieß es in dem Schreiben vom Dienstag. «Statt einer durchgreifenden Reform ist der Katalog der Steuerermäßigungen erweitert worden.» (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.