Bundesregierung bessert bei Überbrückungshilfe nach

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Die Bundesregierung bessert in der Corona-Krise bei der finanziellen Unterstützung von kleinen und mittelständischen Firmen nach. Überbrückungshilfen werden bis Jahresende fortgesetzt, die Personalkostenpauschale auf 20 Prozent verdoppelt.

Die Bundesregierung bessert in der Corona-Krise bei der finanziellen Unterstützung von kleinen und mittelständischen Firmen nach. Überbrückungshilfen werden wie von der Koalition bereits angekündigt bis Jahresende fortgesetzt. Das teilten Wirtschaftsministerium, Finanz- sowie Innenministerium am Freitag in Berlin mit. Wirtschaftsverbände und auch die Länder hatten Nachbesserungen verlangt.

Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten könnten Unternehmen für die Monate September bis Dezember bis zu 200 000 Euro an Förderung erhalten, hieß es. Bisher wurden für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten wie Mieten von insgesamt bis zu 150 000 Euro erstattet, wenn Firmen erhebliche Umsatzausfälle nachweisen konnten. Bestehende Deckelungsbeträge werden gestrichen. Stattdessen gibt es eine Staffelung in der Erstattung der Fixkosten, je nachdem wie hoch der Umsatzeinbruch ist.

Wichtige, auch vom DEHOGA seit Monaten eingeforderte Verbesserungen gegenüber der ersten Phase wurden vorgenommen: Dazu gehört u.a.:

•    Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen.
•    Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfen beantragen.
•    Erhöhung des Fixkostenzuschusses auf bis zu 90 Prozent
•    Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent.

«Die Tourismusbranche ist ein starker Wirtschaftsfaktor und mit fast 3 Millionen Arbeitsplätzen systemrelevant. Die verbesserten Überbrückungshilfen greifen eine Vielzahl der vom DTV immer wieder vorgetragenen Verbesserungsvorschläge auf. Die Verlängerung der Hilfen bis Jahresende, die Verdoppelung der Personalkostenpauschale auf 20 Prozent, die bessere Berücksichtigung der Umsatzrückgänge und vor allem die einfachere Antragstellung, all das sind wichtige Verbesserungen im Sinne der Tourismusbranche. Endlich werden auch Kleinstunternehmen und die Event- und Schaustellerbranche mitberücksichtigt. Diese Maßnahmen können der Branche helfen, die Herbst- und Wintersaison zu überstehen», kommentierte Norbert Kunz, Geschäftsführer des deutschen Tourismusverbandes.

«Wir lassen gerade die Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können, nicht allein», sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) laut Mitteilung. Er verwies vor allem auf höhere Förderbeträge für kleine und Kleinstunternehmen. Höhere Fördersätze gebe es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still lägen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche.

Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber lief schleppend an, auch weil das Verfahren komplex ist - die Politik will Betrugsfälle wie bei den Corona-Soforthilfen verhindern.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte: «Wir tun alles, damit wir gemeinsam gut durch die Pandemie kommen und schnell wieder voll durchstarten können.» Die Überbrückungshilfen sind teuer, aber Nichtstun wäre viel teurer. Deshalb ist gute Krisenpolitik auch gute Haushaltspolitik.»

Der Bund hatte bereits milliardenschwere Hilfsprogramme beschlossen, um Firmen und Jobs zu sichern. Dafür nimmt Scholz neue Schulden auf, dies wird auch für den Bundeshaushalt 2021 erwartet.

Laut Innenminister Horst Seehofer (CSU) soll mit einem vollständig digitalisierten Verfahren der Zugang für Anträge erleichtert werden: «Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein wichtiger Baustein, wie wir diese Krisensituation meistern können.»

Konkret können laut Mitteilung Firmen einen Antrag auf Überbrückungshilfen stellen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten hatten - oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.


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