Bundesregierung bringt Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg

| Politik Politik

Die Bundesregierung bringt eine milliardenschwere Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg. Gas- und Wärme-Kundinnen und Kunden sollen von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Dazu hat das Wirtschaftsministerium die Ressortabstimmung eingeleitet, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen erfuhr. Damit sollen in einem ersten Schritt die Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Expertenkommission Gas umgesetzt werden.

Die «Soforthilfe» solle einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Mieterinnen und Mieter sowie Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften sollen die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten und eine entsprechende Information über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung.

Insgesamt werden die Entlastungen im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen, wie es aus den Regierungskreisen hieß. Die Finanzierung erfolge aus dem neuausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Mit diesem «Abwehrschirm» in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung für Verbraucher und Unternehmen die Folgen der hohen Energiepreise abfedern.

Dafür seien Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 12 Milliarden Euro nötig, heißt es im entsprechenden Gesetzesentwurf, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. In den Genuss der Entlastung sollen Haushalts- und Gewerbekunden kommen, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Die Versorger sollen vom Bund das Geld zügig überwiesen bekommen, damit sie trotz des Verzichts auf die Dezember-Rechnungen flüssig bleiben.

Ein Gesetzentwurf zur Soforthilfe soll am 2. November im Kabinett beschlossen werden. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibe die weitere Entwicklung unsicher, hieß es.

Konkret sollen sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden, wie es in einem Papier heißt. Es gehe um eine einmalige Entlastung für das Jahr 2022 in Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022.

Die Entlastung entspreche bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölftel eines Jahresverbrauchs und dem für Dezember 2022 vereinbarten Preis, ergänzt um eine anteilige Entlastung bei den anderen Preiselementen.

Das Abstellen auf die für Dezember 2022 vereinbarten Preise solle gewährleisten, dass die teilweise sehr unterschiedlichen und teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Letztverbraucher berücksichtigt werden.

Das ist aus Umsetzungsgründen ein Unterschied zu den Vorschlägen der Expertenkommission: Diese sah eine Einmalzahlung vor auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.

Bei Fernwärme soll nach dem Papier der Bundesregierung die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll.

Für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter soll es eine eigene Regelung über die Weitergabe der Entlastungen geben. Viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst.

Viele Mietende zahlten daher derzeit weiterhin vergleichsweise moderate Abschläge, basierend auf den Preisen und Verbräuchen des Vorjahres. Bei diesen Mieterinnen und Mietern kämen die höheren Preise im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 an, die 2023 erstellt werde. Die für Dezember geplante Entlastung solle daher mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung von den Vermietenden an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.