Bundesregierung hebt Reisewarnung für 29 europäische Länder auf

| Politik Politik

Die Bundesregierung hat die Aufhebung der weltweiten Reisewarnung für 29 europäische Länder ab dem 15. Juni beschlossen. Das sagte Bundesaußenminister Heiko Maas am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in Berlin. Da in Norwegen und Spanien noch über den 15. Juni hinaus Einreisesperren wegen der Corona-Pandemie gelten, verzögert sich für diese beiden Länder die Aufhebung der Reisewarnung. Maas sagte aber, er erwarte für Spanien eine Aufhebung der Einreisesperre zum 21. Juni. Unmittelbar danach würde dann auch für dieses Urlaubsland Nummer eins der Deutschen die Reisewarnung aufgehoben.

Maas hatte die Reisewarnung für Touristen am 17. März nach Ausbruch der Corona-Pandemie für alle 200 Länder der Welt ausgesprochen - ein beispielloser Schritt. Bisher wurde nur bei einer Gefahr für Leib und Leben etwa in Kriegsgebieten vor Reisen gewarnt.

In dem Beschluss des Kabinetts über die Aufhebung der Reisewarnung heißt es zwar nur, dass die Aufhebung der Reisewarnung angestrebt sei. Maas stellte vor Journalisten aber klar, dass dies die endgültige Entscheidung der Regierung sei. «Wir haben das heute beschlossen, dass die Reisewarnung für den genannten Kreis von Ländern nicht fortgesetzt wird.» Die Reisewarnung soll nun durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden. Darin wird dann über die landesspezifischen Risiken informiert.

Aufgehoben werden soll die Reisewarnung für die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, das gerade aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.

Die Bundesregierung macht in dem beschlossenen Eckpunktepapier klar, dass die Reisewarnung für bestimmte Länder oder Regionen reaktiviert werden kann, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder drastisch steigt. Dabei will sie sich an der für Deutschland geltenden Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen orientieren.

„Das ist ein richtiger und ganz wichtiger Schritt für die Reisenden und natürlich die Reisewirtschaft mit ihren hunderttausenden Beschäftigten“, kommentiert der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts, die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zum 15 Juni durch länderspezifische Reisehinweise für viele Länder in Europa zu ersetzen. „Damit gibt es jetzt wieder ein Stück Planungssicherheit und der Motor für die Wiederaufnahme des Reisens kann anlaufen, denn auch der Neustart braucht eine gewisse Vorbereitungszeit“, ergänzt Fiebig. Natürlich habe Gesundheit oberste Priorität – das sei selbstverständlich. Die Aufhebung der generellen Reisewarnung sei in jedem Fall ein Lichtblick für die Unternehmen in der Touristik, die seit Monaten keine Einnahmen haben und für Nullkommanull Euro arbeiten.

Wird diese überschritten, behält sich die Bundesregierung «Schutzmaßnahmen» vor. «Dazu können bspw. länder- oder regionsspezifische Reisewarnungen gehören», heißt es in dem Papier. Das gilt auch für den Fall, wenn einzelne Staaten die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz im Tourismusbetrieb nicht ausreichend ergreifen. Grundlage werden dabei die von der EU-Kommission entworfenen Richtlinien sein.

Die Rückholaktion für 240 000 deutsche Touristen nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie soll auf jeden Fall nicht wiederholt werden. «Eine Abholung deutscher Staatsangehöriger durch die Bundesregierung während einer möglicherweise im Ausland verhängten Quarantäne bleibt ausgeschlossen», heißt es in dem Papier.

Noch nicht entschieden hat die Bundesregierung, wie sie mit den Ländern außerhalb der EU umgehen will.  (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.