Bundesregierung überlässt Corona-Maßnahmen in Betrieb und Büro künftig Arbeitgebern

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Über den Corona-Schutz in den Betrieben in Deutschland entscheiden die Arbeitgeber ab kommender Woche jeweils selbst. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Arbeitgeber sollen ab 20. März selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen.

Heil betonte nach dem Kabinettsbeschluss, der Höhepunkt der fünften Welle sei noch nicht überschritten - und auch danach klinge die Ansteckungsgefahr nur langsam ab. «Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssen daher für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern.»

Wer das Corona-Risiko im Betrieb künftig prüft:

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie sollen die Gefährdung beurteilen. Dabei sollen sie das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen - und wie die räumlichen Gegebenheiten und andere Umstände bei der Arbeit sind. Die Verordnung zählt mögliche Maßnahmen auf und schreibt vor, dass die Arbeitgeber «im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung» prüfen müssen, ob und welche von diesen Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Welche Maßnahmen die Arbeitgeber prüfen sollen:

Das Angebot, wöchentlich kostenlos einen Test in Anspruch zu nehmen. Die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen. Prüfen sollen sie auch, ob Homeoffice möglich ist. Sie sollen zudem die Bereitstellung von Schutzmasken prüfen. Das Ergebnis soll dann ein betriebliches Hygienekonzept sein, das im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen ist.

Welche Regeln heute gelten:

Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Ein Homeoffice-Angebot ist dort Pflicht, wo es von der Art der Arbeit her möglich ist.

Was der Arbeitgeber sonst tun muss:

Eine Verpflichtung besteht für Arbeitgeber, wenn es um die Impfungen gegen Covid-19 geht: Sie müssen ihren Beschäftigten weiter ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Wie der Arbeitsminister die Sache sieht:

Heil hält einen kompletten Wegfall von Schutzmaßnahmen im Betrieb nicht für angezeigt. «Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt», so Heil. «Auch die Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch Homeoffice und regelmäßige Testangebote, sind sinnvolle Maßnahmen.» Alle müssten besonnen und verantwortlich handeln. 

Wie sich die Infektionslage darstellt:

Die Zahl der binnen eines Tages ans Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Corona-Neuinfektionen ist auf einen Höchststand gestiegen. Die Gesundheitsämter meldeten laut RKI-Angaben von Donnerstagmorgen 294 931 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Am 10. März hatte die Zahl erstmals in der Pandemie die 250 000 überschritten. Die Sieben-Tage-Inzidenz gab das RKI mit 1651,4 an - das ist ebenfalls ein Höchststand. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 1607,1 gelegen, vor einer Woche bei 1388,5 (Vormonat: 1385,1). Die aktuellen Zahlen geben den Stand des RKI-Dashboards von Donnerstagmorgen, 05.00 Uhr, wieder.

Was die Verbände von Arbeitgebern und Gewerkschaften sagen:

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte den geplanten Wegfall der Auflagen für Unternehmen begrüßt: «Auch nach Aufhebung der gesetzlichen 3G-Zugangsregelung und dem Wegfall der Verpflichtung zu mobiler Arbeit wird die Wirtschaft weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen beibehalten.» 

Anja Piel vom Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbund hatte zuvor gemahnt: «Die Arbeitgeber dürfen nicht ignorieren, dass Homeoffice - da wo es möglich ist - auch weiterhin nützliches Instrument bleibt, um Kontakte und damit Infektionsgefahren einzuschränken.» Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der IG Metall, sagte: «Die neue Verordnung darf nicht so interpretiert werden, als gäbe es keine Verpflichtung mehr für betriebliche Corona-Prävention.» Die Arbeitgeber hätten den Auftrag, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Ab wann die neuen Regeln gelten:

Die bisherigen Maßnahmen entfallen am 19. März. Die neuen Regeln gelten ab 20. März und sind zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft. (dpa)


 

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