Bundesregierung veröffentlicht Nationale Tourismusstrategie

| Politik Politik

Die Bundesregierung hat gestern die Fortschreibung ihrer Nationalen Tourismusstrategie „Destination Zukunft – Tourismus gemeinsam gestalten“ in Form eines Strategieberichts veröffentlicht. Der Bericht verknüpft strategische Ziele und praxisorientierte Lösungen für zentrale Fragen der Tourismuswirtschaft: Wie wollen wir in Zeiten des Klimawandels reisen? Wie finden wir motiviertes und gut ausgebildetes Personal für Gastronomie und Hotels? Wie nutzen wir klug die Chancen der Digitalisierung in einer Branche, die besonders von Klein- und Kleinstunternehmen geprägt ist? Wie vermeiden wir Overtourism und lenken Besucherströme in den beliebten touristischen Zielgebieten? Wie zeigen wir unseren Gästen aus aller Welt, dass sie in Deutschland willkommen sind?

Mögliche Antworten sind so vielschichtig wie die Tourismusbranche selbst und die politisch sowohl vertikal als auch horizontal verteilten Zuständigkeiten für diesen Themenbereich. Deshalb wurde die Nationale Tourismusstrategie in der „Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus“ gemeinsam mit mehr als 130 Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern, Branche und Wissenschaft in einem Dialogprozess fortentwickelt.

Der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus, Dieter Janecek: Mit ihrem offenen, breiten Ansatz trägt die Nationale Plattform Zukunft des Tourismus der Vielfalt des Tourismus Rechnung; die Schwerpunkte der Arbeit setzen die beteiligten Akteure selbst. Wichtig ist das ergebnisorientierte Arbeiten: Die Mitglieder der Plattform haben konkrete Ziele definiert und bringen dazu konkrete thematische Initiativen in die Plattform ein, mit denen diese Ziele Schritt für Schritt erreicht werden sollen. Den Weg in die Destination Zukunft gehen Politik und die vielfältigen Akteure der Branche und der Wissenschaft so gemeinsam.

Die verschiedenen Initiativen in der Plattform leisten jeweils ihren ganz eigenen Beitrag zu den Zukunftsthemen Klimaneutralität/Umwelt- und Naturschutz, Arbeitskräftesicherung, Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Beispielsweise bündeln verschiedene Initiativen rund um die Berechnung von Treibhausgasemissionen ihre Expertise innerhalb der Plattform, um gemeinsame Berechnungsstandards zu etablieren. Denn mit einer übersichtlichen Datengrundlage können Reisende besser für die Emissionen ihrer Reisen sensibilisiert werden und die Tourismuswirtschaft kann ihre klimafreundlichen Angebote noch wirksamer gestalten. Für die Anwerbung von Fachkräften schaut die Plattform über den Tellerrand: Im Pilotland Usbekistan werden neben touristischen Inhalten auch Deutschkenntnisse an junge Menschen vermittelt – ein Zugewinn an gut qualifizierten Fachkräften, die deutsche Reisende in Usbekistan betreuen oder auch im Tourismus in Deutschland tätig werden können.

Bürokratische Belastungen gehören zu den größten Wettbewerbshemnissen nicht nur im Gastgewerbe: Der Praxischeck im Gastgewerbe, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammen mit dem Land Bayern und vielen Expertinnen und Experten aus der Branche durchführt, soll besonders belastende Dokumentationspflichten rund um Lebensmittel identifizieren und im Austausch zwischen Betrieben und Verwaltungsbehörden spürbare Entlastungen erarbeiten. Schließlich hat, pünktlich zum Erscheinen des Strategieberichts, der ADAC gemeinsam mit Partnern Handlungsempfehlungen zur E-Ladeinfrastruktur in Tourismusregionen veröffentlicht: https://plattform-zukunft-tourismus.de/handlungsempfehlungen-initiative-laden-in-tourismusregion/.

Das erste Resümee nach gut einem Jahr Arbeit in der „Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus“ stimmt positiv: Mit 27 überwiegend branchengetriebenen Initiativen wurden schon maßgebliche Schritte auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Tourismus in Deutschland unternommen.

Dieter Janecek: Mit der Strategie Destination Zukunft – Tourismus gemeinsam gestalten haben wir einen innovativen Ansatz gefunden, um die heterogene Tourismusbranche für die drängenden Zukunftsfragen gut aufzustellen. Wir haben gemeinsam ehrgeizige Ziele vereinbart und wollen dabei nicht stehen bleiben. Wer sich mit weiteren Initiativen einbringen will, ist herzlich willkommen, in der Plattform mitzuwirken. Ich bin überzeugt, dass wir so einen großen Mehrwert für die Gesamtheit der Deutschen Tourismuswirtschaft erreichen können.

Die Bundesregierung wird zum Ende der Legislaturperiode einen Abschlussbericht vorlegen, um ein Resümee zu ziehen und weitere Handlungsfelder und Maßnahmen für einen zukunftsfähigen Tourismus zu aufzuzeigen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.