Bundestag beschließt Gesetz für Aus- und Weiterbildung

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Mit der Übernahme von Unterkunfts- und Fahrtkosten sollen junge Menschen ermutigt werden, künftig auch weiter entfernte Praktikums- und Ausbildungsplätze anzunehmen. Das hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Zudem sollen Betriebe und Beschäftigte vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Arbeitswelt bei Weiterbildungsmaßnahmen stärker unterstützt werden. Das «Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung» soll nach dem Willen der Ampel, wie die ebenfalls am Freitag beschlossene Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, dem Arbeitskräftemangel im Land entgegenwirken.

Geplant ist unter anderem ein sogenanntes Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit soll es möglich werden, Beschäftigte in Branchen im Strukturwandel freizustellen, damit sie eine Weiterbildung für neue Aufgaben im Betrieb absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

Mit der Übernahme der Kosten für zwei Heimfahrten pro Monat («Mobilitätszuschuss») für Azubis bei weiter entferntem Ausbildungsort und Unterstützung bei Unterkunfts- und Fahrtkosten bei berufsorientierenden Praktika nach der Schule soll dem sogenannten Passungsproblem begegnet werden: Viele Unternehmen suchen Nachwuchs, während gleichzeitig jedes Jahr Tausende keinen Ausbildungsplatz finden.

Für den Fall, dass alle Versuche, einen Platz zu finden, erfolglos bleiben, soll jungen Menschen eine außerbetriebliche Ausbildung angeboten werden («Ausbildungsgarantie»). «Unser Ziel muss sein, dass niemand von der Schulbank ins Nichts fällt», sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag im Bundestag. (dpa)


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