Bundestag entscheidet über «epidemische Lage» - Kritik aus Opposition

| Politik Politik

Der Bundestag berät an diesem Mittwoch über die Verlängerung der «epidemischen Lage von nationaler Tragweite» wegen der Corona-Pandemie. Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung der «epidemischen Lage». Aus der Opposition kam vor der Abstimmung Kritik an der von den Koalitionsfraktionen beantragten Verlängerung.

«Die Bundesregierung hat uns auf unsere Nachfrage nicht einmal ansatzweise überzeugend darlegen können, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems absehbar droht», sagte der FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dies sei aber die zwingende rechtliche Voraussetzung für die Verlängerung dieser Notlage. «Dass breitflächige Grundrechtseinschränkungen und Verordnungsermächtigungen mit einer Ausnahmesituation begründet werden, die gar nicht mehr vorhanden ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtlich nicht haltbar.»

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte dem RND, eine unveränderte Verlängerung der «epidemischen Lage» halte sie für falsch. «Die Pandemie ist noch nicht vorbei, wir müssen weiterhin vorsichtig sein.» Dennoch sei durch die Impfstoffe die Lage eine andere als noch im Winter. «Wir brauchen jetzt eine Regelung, die für die neue Situation passt und der Zahl der Geimpften Rechnung trägt, kein Weiter-so». Es müssten die Voraussetzungen geschaffen werden «für eine rechtssichere befristete Fortführung bestimmter, auf die aktuelle Covid-19-Situation zugeschnittener Maßnahmen wie Masken, AHA-Regeln und Tests».

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Bundestag gebeten, «zu erwägen», die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern. Der Bundestag hatte zuletzt am 11. Juni festgestellt, dass die Sonderlage wegen der Corona-Pandemie fortbesteht. Damals stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke dagegen. Die große Mehrheit der Regierungsfraktionen stimmte zu, auch ein Großteil der Grünen votierte trotz Kritik mit Ja.

Die geplante Abkehr von der Inzidenz als alleinigem Gradmesser für Einschränkungen steht an diesem Mittwoch noch nicht zur Beratung an. Diese Neuregelung im Infektionsschutzgesetz könnte in einer weiteren Sitzung vor der Bundestagswahl im September beschlossen werden. Der bisherige Inzidenzwert von 50, der noch im Infektionsschutzgesetz als Richtwert für schärfere Maßnahmen verankert ist, soll nach den Plänen der Bundesregierung gestrichen werden, weil sich durch die Impfungen die Lage verbessert hat. Künftig soll die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 entscheidend sein. Welche Zahl oder Zahlen hier konkret welche Maßnahmen nach sich ziehen werden, ist aber noch offen.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält bei starkem Infektionsgeschehen weitergehende Einschränkungen für Ungeimpfte für notwendig. «Wenn die Fallzahlen weiter so rapide steigen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, dann wird es notwendig werden, die Regeln für Ungeimpfte zu verschärfen», sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Dazu zählt dann auch eine möglichst konsequente 2G-Regel, zumindest in den Bereichen, wo ein sehr hohes Risiko besteht.» Damit ist gemeint, dass etwa bestimmte Veranstaltungen nur für Geimpfte oder Genesene zugänglich sind - nicht aber für andere Menschen, selbst wenn diese einen negativen Corona-Test haben.

Der Hamburger Senat hatte am Dienstag ein entsprechendes «Optionsmodell» beschlossen: Gastronomie, Clubs, Kneipen und Kultureinrichtungen in Hamburg können ihre Kapazitäten von Samstag an nahezu wieder vollständig nutzen, sofern Ungeimpfte keinen Zutritt haben. Bereits seit Montag gilt in immer mehr Bundesländern «3G»: Zutritt zu vielen öffentlichen Innenräumen wird nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten gewährt.


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß.