Bundestag ermöglicht steuerfreie Arbeitgeber-Pauschale bis Ende 2024

| Politik Politik

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in den kommenden Jahren bis zu 3.000 Euro steuerfreie Prämien zur Abfederung der hohen Inflation zahlen. Der Bundestag beschloss am Freitag, dass auf solche Boni bis Ende 2024 keine Einkommensteuer anfällt.

Offen ist allerdings, wie viele Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch machen und tatsächlich Prämien auszahlen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte zuletzt betont, nicht alle Unternehmen könnten sich die Einmalzahlung leisten.

Auch während der Corona-Krise gab es die Möglichkeit einer steuerfreien Prämie. Wie viele Arbeitgeber sie in welcher Höhe zahlten, ist aber nicht bekannt.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass das Geld zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Außerdem muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass es sich um eine Pauschale im Zusammenhang mit den Preissteigerungen handelt. Bei Sozialleistungsbeziehern soll die Prämie nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

Der DEHOGA begrüßt Möglichkeiten, den Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto zukommen zu lassen. Wichtig war und ist dem Verband, dass die Prämie für die Unternehmer absolut freiwillig sein müsse. Die Tarifentgelte für das Jahr 2023 seien für das Gastgewerbe ganz überwiegend verhandelt und sähen aufgrund der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 bereits sehr erhebliche Entgeltsteigerungen vor, die für viele Betriebe bereits Personalkostensteigerungen am Rande des Leistbaren bedeuten würden, so der Verband. Aufgrund der aktuellen Situation und der massiven Kostensteigerungen, insbesondere der in vielen Betrieben geradezu explodierenden Energiekosten, könne und dürfe es hier keinen Automatismus geben. Wichtig war dem Verband auch große Flexibilität bzgl. des Ob, des Umfangs und des Zeitpunktes eventueller Sonderzahlungen, vergleichbar der Vorgehensweise bei der Corona-Prämie. Die Frage, ob gastgewerbliche Betriebe zusätzliche Sonderzahlungen leisten können, hänge von der Energiepolitik der Regierung in den nächsten Monaten und der Konsumlaune der Gäste ab. Keinesfalls dürfe man jetzt eine breite Erwartungshaltung bei den Arbeitnehmern schüren, erklärte der Verband in einem internen Newsletter.

Die vom DEHOGA formulierten rechtlichen Anforderungen seien in der Formulierungshilfe berücksichtigt. Insbesondere sehe sie vor, dass Arbeitgeberleistungen über einen langen Zeitraum, nämlich bis zum 31. Dezember 2024 begünstigt würden. Die Inflationsausgleichsprämie soll teilbar sein und kann in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewährt werden. Die Abgabenfreiheit ist nicht auf tarifliche Leistungen beschränkt. Somit kann jeder Hotelier und Gastronom frei entscheiden, ob, wann und in welchem Umfang er eine Prämie gewährt.(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.