Bundestag verschiebt Abstimmung über Whistleblower-Schutz

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Ein erstes Gesetz zum Schutz von Hineweisgebern war vom Bundesrat gestoppt worden. Jetzt sollte es einen zweiten Anlauf geben. Doch im letzten Moment verschwindet das Thema von der Tagesordnung des Bundestags. Die Union zeigt sich entsetzt.

Die Bundestagsabstimmung über den Schutz von sogenannten Whistleblowern ist noch einmal vertagt worden. Im Ältestenrat des Parlaments verständigten sich die Fraktionen am Donnerstag darauf, das Thema kurzfristig von der Tagesordnung abzusetzen. Man wolle noch einmal den Versuch unternehmen, sich mit CDU und CSU zu einigen, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Till Steffen der Deutschen Presse-Agentur. «Gespräche Anfang der Woche zeigten, dass eine Einigung zumindest nicht unmöglich erscheint.»

Die Bundestagsabstimmung über den Schutz von sogenannten Whistleblowern ist noch einmal vertagt worden. Im Ältestenrat des Parlaments verständigten sich die Fraktionen am Donnerstag darauf, das Thema kurzfristig von der Tagesordnung abzusetzen. Man wolle noch einmal den Versuch unternehmen, sich mit CDU und CSU zu einigen, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Till Steffen der Deutschen Presse-Agentur. «Gespräche Anfang der Woche zeigten, dass eine Einigung zumindest nicht unmöglich erscheint.»

Ein kurz vor Weihnachten beschlossenes Gesetz war im Bundesrat gestoppt worden, weil die unionsregierten Länder eine übermäßige finanzielle Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen befürchteten. Deshalb hatte die Ampel-Koalition ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, um einen Großteil auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, kritisierte die Bundesregierung: «Die Ampel schlägt beim Thema Hinweisgeberschutz eine Volte nach der anderen. Statt eine EU-Richtlinie einfach in deutsches Recht umzusetzen, taktiert sie endlos. Die Zeit für Tricks ist aber jetzt vorbei.» Die Regierung müsse die Bedenken der Länder ernst nehmen und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, forderte der CDU-Politiker.

Der eine der beiden neuen Gesetzentwürfe ist weitgehend identisch mit seinem Vorgänger, nimmt aber ausdrücklich Beamte der Länder und Gemeinden aus, weshalb er nach Ansicht der Ampel auch ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten könnte. Der andere Gesetzentwurf, der diese Einschränkung wieder aufhebt, benötigt zwar die Zustimmung der Länderkammer, aber deren Veto könnte den Rest des Vorhabens nicht mehr stoppen.

Das Gesetz zum Hinweisgeberschutz ist überfällig, denn Deutschland hätte eine entsprechende EU-Richtlinie eigentlich schon im Dezember vergangenen Jahres in nationales Recht umsetzen müssen. Wegen des Zeitverzugs hat die EU-Kommission bereits beschlossen, Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Geregelt werden sollen Meldungen zu Betrügereien, Korruption und Verstößen gegen Vorgaben zu Umweltschutzvorgaben oder Lebensmittelsicherheit. Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen dadurch leichter die richtige Adresse erreichen.

Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der sie Missstände im Unternehmen wie z.B. Verstöße gegen Strafgesetze, Umweltverstöße, Vorgaben zur Lebensmittel- und Produktsicherheit, Verbraucherschutzregeln oder Regeln zum Schutz personenbezogener Daten offenlegen können. Aus Sicht des DEHOGA Bundesverbandes bedeute dies erheblich mehr Bürokratie und Kosten für die erfassten Unternehmen, weshalb die Wirtschaft das Vorhaben kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesregierung über die Bedenken des Bundesrats hinwegsetzen will und mit einem Verfahrenstrick versucht, dessen Votum zu umgehen. Besser wäre es gewesen, wenn die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit im Bundestag den Vermittlungsausschuss angerufen hätten, um einen Kompromiss zu finden und das bereits verabschiedete Gesetz zustimmungsfähig zu machen, so der Verband. (mit dpa)


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