Bundestag verweist Antrag zur Beibehaltung der ermäßigten Gastro-Mehrwertsteuer in Ausschüsse

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Gestern fand im Bundestag die Beratung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und der ermäßigten Biersteuersätze statt. (Tageskarte berichtete). Als Ergebnis der Debatte wurde der Antrag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Federführend ist der Finanzausschuss, mitberatend sind die vier Ausschüsse für Haushalt, Wirtschaft, Ernährung/Landwirtschaft und Tourismus. Somit bleibt die Entfristung der ermäßigten Mehrwertsteuer erst einmal auf der Agenda. Der Antrag ist nicht direkt abgewiesen worden und teilt damit bislang immerhin nicht das Schicksal vieler Oppositionsanträge, die häufig schon im ersten Schritt von den Regierungsfraktionen abgelehnt werden.

Parallel ist das Thema auf die Agenda des Bundesrats gesetzt worden. Am 20. Mai berät dieser über den Empfehlungsbeschluss seines Wirtschaftsausschusses, der neben der dauerhaften Geltung der 7%-Mehrwertsteuer auf Speisen auch die Einbeziehung von Getränken in der Gastronomie empfiehlt.

Hier alle Redebeiträge der Abgeordneten zu der Debatte.


 

 

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