Bundesweit erste Öffnung: Wirte in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet

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Als erstes Bundesland gibt Mecklenburg-Vorpommern Gastronomen von Samstag an die Möglichkeit, Gäste zu empfangen. Der Präsident des regionalen Branchenverbands Dehoga MV, Lars Schwarz, geht davon aus, dass am Wochenende etwa ein Drittel der Wirte diese Gelegenheit nutzen wird. «Es ist richtig, dass wir als Tourismusland die Ersten sind, die wieder aufmachen», sagte Schwarz auch mit Blick auf die bundesweit niedrigsten Corona-Infektionszahlen im Nordosten. Er rechnete gleichzeitig nicht damit, dass Restaurants in den Urlaubshochburgen durchgängig geöffnet haben, solange Gäste noch nicht ins Land dürfen. Dies soll erst vom 25. Mai an möglich sein.

[Aktuell: Tageskarte fasst zusammen, welche Regeln für Kneipen, Restaurants und Hotels in den Bundesländern derzeit bekannt sind. Weiterlesen auf  Tageskarte]

Die Gastronomen seien darauf eingerichtet, die Vorschriften zum Gesundheitsschutz umzusetzen, sagte Schwarz. «Dies gilt insbesondere bei den Abstandsregelungen, die einen Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen fremden Personen vorsehen.» Deshalb werde es deutlich weniger Gäste geben als etwa an einem Mai-Wochenende 2019. Zwar habe die Landesregierung keine Quote wie etwa Niedersachsen eingeführt, wo nur 50 Prozent der Gäste-Kapazität ausgeschöpft werden dürfen. Es sei aber klar, dass aufgrund der Abstandsregelung eine ähnliche Quote erreicht werde.

Auch bei den Abläufen im Restaurant werde es deutliche Unterschiede zum normalen Betrieb geben. An den Eingängen würden Stopper etwa in Form eines Tischs stehen, von dem aus die Gäste einen Platz zugewiesen bekommen. Auch müsse aus jeder Gruppe eine Person Namen und Erreichbarkeit angeben, um im Falle einer Neuinfektion den Ansteckungsweg zurückverfolgen zu können. «Einen Ausweis braucht aber niemand vorzulegen», sagte Schwarz. Eine Reservierung sei sinnvoll.

Für die Mitarbeiter, die mit Gästen im Kontakt kommen, bestehe die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes. «Viele Kollegen werden aber bunte Masken oder solche mit Aufschriften tragen, damit es nicht nach Klinik aussieht.» Aber auch in Bereichen wie etwa der Küche, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne, bestehe Maskenpflicht. (dpa)


 

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