Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Volksinitiative „Keine 10-Millionen-Schweiz!“ ab. Die Vorlage sieht eine Begrenzung der Einwohnerzahl auf maximal 10 Millionen vor. Wird dieser Wert überschritten, soll unter anderem das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union gekündigt werden. Der Bund geht laut Mitteilung davon aus, dass diese Grenze im Jahr 2040 erreicht wird.
Ein Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft spricht sich gegen die Initiative aus und bezeichnet sie als „Chaos-Initiative“. Nach Angaben des Komitees lehnt eine Allianz aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Vorlage ab.
Bedeutung des Freizügigkeitsabkommens für den Tourismussektor
Wie das Komitee mitteilt, wäre der Tourismussektor besonders betroffen. Die Branche sei auf Fachkräfte aus dem europäischen Ausland, stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie funktionierende Beziehungen zur Europäischen Union angewiesen.
Nach Angaben des Komitees sind über 30 Prozent der Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie über das Freizügigkeitsabkommen tätig. Eine Kündigung würde die Rekrutierungsmöglichkeiten einschränken, insbesondere für saisonale Betriebe und Regionen im Alpenraum.
Verknüpfung mit weiteren Abkommen
Das Freizügigkeitsabkommen ist Teil der sogenannten Bilateralen I. Diese sind laut Mitteilung durch eine Guillotine-Klausel miteinander verbunden. Eine Kündigung des Abkommens könnte demnach dazu führen, dass auch weitere Vereinbarungen, etwa im Land- und Luftverkehr, hinfällig werden.
Das Komitee weist darauf hin, dass dadurch auch die internationale Anbindung der Schweiz betroffen sein könnte. Diese gilt nach Angaben des Komitees als Voraussetzung für den Tourismus aus europäischen und internationalen Märkten.
Hinweise auf mögliche Auswirkungen für Gäste und Betriebe
In der Mitteilung wird zudem auf mögliche Auswirkungen für touristische Angebote verwiesen. Demnach könnten eingeschränkte Personalverfügbarkeit und veränderte Rahmenbedingungen Einfluss auf Öffnungszeiten, Angebote und Serviceleistungen haben.
Auch die Teilnahme der Schweiz am Schengen-Abkommen wird angesprochen. Laut Argumentarium könnte ein Wegfall des Freizügigkeitsabkommens Auswirkungen auf die Einreisebestimmungen haben. Drittstaatsangehörige müssten in diesem Fall unter Umständen ein separates Visum für die Schweiz beantragen. Zusätzlich könnten Grenzkontrollen im Personen- und Güterverkehr eingeführt werden.
Auswirkungen entlang der touristischen Wertschöpfungskette
Nach Angaben des Komitees betrifft der Tourismus mehrere miteinander verbundene Bereiche, darunter Hotellerie, Gastronomie, Verkehr, Detailhandel sowie Kultur- und Freizeitangebote. Veränderungen bei Arbeitskräfteverfügbarkeit, Mobilität und Nachfrage könnten sich auf diese Bereiche auswirken.
Auch der Inlandtourismus wird in der Mitteilung erwähnt. Demnach stammen rund 50 Prozent der Übernachtungen in der Schweiz von inländischen Gästen. Wirtschaftliche Entwicklungen könnten laut Darstellung Einfluss auf die Nachfrage dieser Gästegruppe haben.
Investitionen und Planungssicherheit
Das Komitee verweist zudem auf mögliche Auswirkungen auf Investitionen. Touristische Betriebe tätigen laut Mitteilung häufig langfristige Investitionen in Infrastruktur, Energieversorgung und nachhaltige Angebote. Veränderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnten Investitionsentscheidungen beeinflussen.
Der Begriff „Chaos-Initiative“ wird laut Komitee verwendet, weil eine Annahme der Vorlage Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche haben könnte.
Vertreter verschiedener Branchenverbände äußern sich laut Mitteilung ebenfalls zu möglichen Auswirkungen der Initiative.
Martin von Moos, Präsident von HotellerieSuisse, erklärte, rund ein Drittel der Mitarbeitenden in der Hotellerie stamme aus EU- oder Efta-Staaten. Einschränkungen der Personenfreizügigkeit würden insbesondere die Besetzung operativer Stellen erschweren, etwa in den Bereichen Gastronomie sowie Empfang und Hauswirtschaft. Eine Annahme der Initiative würde nach seinen Angaben zu Unsicherheiten in der Personalplanung führen, insbesondere bei saisonalen Stellen. Bereits nach der Pandemie habe sich gezeigt, dass Personalmangel Auswirkungen auf die Dienstleistungsqualität haben könne.
Hans Wicki, Präsident von Seilbahnen Schweiz, verwies darauf, dass Bergregionen und Seilbahnunternehmen betroffen sein könnten. Der Wegfall der bilateralen Abkommen würde nach seinen Angaben die Rekrutierung erschweren und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Zudem könnte ein Wegfall des Luftverkehrsabkommens Einfluss auf die Zahl der Gäste haben. Auch mögliche Veränderungen im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen könnten laut Wicki Auswirkungen auf die Einreisebedingungen für Touristen haben.
Beat Imhof, Präsident von GastroSuisse, erklärte, dass Zuwanderung nach seinen Angaben dazu beitrage, den Personalmangel im Gastgewerbe abzufedern. Wenn zentrale Stellen nicht besetzt werden könnten, seien insbesondere kleinere Betriebe betroffen. Dies könne dazu führen, dass Angebote reduziert werden müssten oder wirtschaftlicher Druck entstehe. Internationale Mitarbeitende hätten die Branche über viele Jahre geprägt.
Reto Nause, Präsident des Schweizer Tourismus-Verbands, erklärte, dass der Tourismussektor in erheblichem Umfang auf Fachkräfte aus dem EU-Raum angewiesen sei. Eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens würde den Zugang zu diesen Arbeitskräften erschweren. Für Betriebe könne dies laut seinen Angaben Auswirkungen auf Angebote, Öffnungszeiten und Dienstleistungen haben.











