Clubs und Diskotheken dürfen in Bayern wieder öffnen

| Politik Politik

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt das Lockdownende für alle Bereiche des Gastgewerbes. „Unser Herz schlägt wieder vollständig. Eineinhalb Jahre war es still in Bayerns Clubs und Discotheken, eineinhalb Jahre haben wir für deren Erhalt und deren Öffnung gekämpft“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. 

„Clubs und Diskotheken sind wesentlicher Teil unserer gelebten und geliebten Kultur. In diesen Betrieben wird das Leben in einem gesicherten Umfeld gefeiert, vielleicht auch mal über die Stränge geschlagen, Grenzen ausgetestet, der Alltag vergessen, die Liebe gefunden – das Leben mit all seinen Facetten gelebt und erlebt. Von daher ist der heutige Tag ein ganz besonderer Tag für unsere Branche.“

„Musikveranstaltende Betriebe waren die ersten, die schließen mussten und sind die letzten, die wieder Gäste empfangen dürfen“, ergänzt DEHOGA Bayern-Landegeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, „zumeist gab es keine Möglichkeit den Betrieb umzustellen und anderweitig einen Umsatz zu erzielen. Umso wichtiger ist es, dass jetzt, wo es wieder losgeht, ein nahezu normaler Clubbetrieb möglich ist.

So gibt es beispielsweise keine Maskenpflicht, keine Belegungsobergrenzen und keine Abstände beim Tanzen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, dass dafür der Zugang sehr streng geregelt werden musste. Um das höchste Schutzniveau zu erreichen, dürfen nur Geimpfte, Genesene und negativ PCR-Getestete in die Betriebe.“ Einmal mehr hat sich der vom Entbürokratisierungsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel initiierte Praxis-Check bewährt. Geppert: „Vor Ort sieht man am besten, was geht und was nicht. In diesem Zusammenhang gilt allen Beteiligten unser Dank für das gemeinschaftlich verfolgte und erreichte Ziel, eine möglichst praxisnahe und zugleich in höchstem Maße sichere Regelung zu finden.“

Derzeit gibt es im Freistaat über 300 Discotheken und Tanzlokale, 480 Bars und 100 Vergnügungslokale. Neben Clubs und Diskotheken dürfen auch Volksfesten und Weihnachtsmärkte wieder stattfinden.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.

Die Folgen des Iran-Kriegs belasten Autofahrer und Wirtschaft. Mit einer Steuersenkung und einem Krisen-Bonus will die Koalition helfen. Weitere Reformen sollen folgen.

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.