Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg dürfen wieder öffnen

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Ungeimpfte dürfen mit einem negativen Corona-Test ab Mittwoch wieder an vielen Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen. Das grün-schwarze Kabinett beschloss am Dienstag mit der neuen Corona-Verordnung deutliche Lockerungen, die wohl am Mittwoch in Kraft treten sollen.

Ungeimpfte haben demnach mit negativen Test wieder Zutritt zu Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Freizeit und Messen. Bislang musste man hierfür geimpft oder genesen sein. Die Regeln für private Zusammenkünfte unter Ungeimpften werden gelockert - ein Haushalt darf nun mit zehn weiteren Personen zusammentreffen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach von «erheblichen Lockerungen».

Veranstaltungen sind künftig wieder mit mehr Besuchern möglich - in geschlossenen Räumen dürfen sie künftig mit bis zu 6000 Besuchern stattfinden, maximal jedoch bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet sein. Im Freien gelten 75 Prozent Kapazitätsauslastung bei einer maximalen Personenanzahl von 25.000 Besuchern.

Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Nur wer vollständig geimpft, geboostert oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen kann, kommt am Türsteher vorbei. In den Clubs muss Maske getragen werden - mit Ausnahme der Tanzfläche. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen öffentlichen Räumen oder im Nahverkehr.

Sollte die Belastung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten zunehmen und bestimmte Grenzwerte überschreiten, werden die Regeln wieder verschärft. (dpa)


 

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