Corona-Arbeitsschutz ab dem 20. März: 3G und Homeoffice beendet / Verantwortung bei Unternehmen

| Politik Politik

Von Sonntag an entscheiden Arbeitgeber, welche Corona-Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben gelten. Die Homeoffice-Pflicht läuft aus und sie müssen dann die Gefahr durch das Virus selbst einschätzen und ihr Hygienekonzept daran angepasst gestalten. In einem entsprechenden Kabinettsbeschluss werden Maßnahmen wie wöchentliche Tests und das Vermeiden von Kontakten mittels Homeoffice genannt - die Arbeitgeber müssen «im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung» prüfen, was davon aus ihrer Sicht sinnvoll ist. Die neue Arbeitsschutzverordnung bedeutet also weniger festgelegte Regeln und mehr Eigenverantwortung.

Dabei haben Betriebsräte, sofern im Unternehmen vorhanden, ein Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung und dem Hygienekonzept. Denn gemäß Betriebsverfassungsgesetz habe der Betriebsrat bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn die gesetzlichen Vorschriften einen ausgestaltungsbedürftigen Rahmen vorgeben, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Das sei hier der Fall.


Folgende konkrete Maßnahmen werden in der Verordnung benannt und sollen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden:

  • Das Angebot an die Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, wöchentlich kostenfrei einen Test in Anspruch zu nehmen
  • Die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen; insbesondere ist zu prüfen, ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in deren Wohnung ausführen können (Homeoffice)
  • Die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken.

Ferner muss der Arbeitgeber den Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Der DEHOGA begrüßt die damit entstehende größere Flexibilität im Corona-Arbeitsschutz. Diese bringt allerdings auch eine größere Verantwortung des Arbeitgebers mit sich. Die Anforderungen dürfen dabei nicht überzogen werden. Nicht nachvollziehbar ist dagegen, dass das Bundesarbeitsministerium entgegen dem Beschluss der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers, das Homeoffice wieder zum Teil durch die Hintertür in der Arbeitsschutzverordnung verankern will.


 

Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, wollen viele große Unternehmen an kostenlosen Tests und Masken für ihre Beschäftigten festhalten. Die Deutsche Telekom etwa setzt weiter auf Masken und will Arbeitnehmern zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Man plane eine vermehrte Rückkehr ins Büro, teilte das Unternehmen mit. «Klar ist aber auch, dass es kein Zurück zum alten Status Quo geben wird. Mobiles Arbeiten hat seine Vorteile und ist gekommen, um zu bleiben», hieß es weiter.

Die Commerzbank fährt einen etwas anderen Kurs. «In der Commerzbank können Mitarbeitende grundsätzlich bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit von zu Hause arbeiten, sofern dies mit ihrer Tätigkeit vereinbar ist», teilte das Geldhaus mit. Angesichts der Corona-Lage dürften Angestellte auch in den kommenden Wochen überwiegend von zu Hause aus zu arbeiten.

Auch beim Pharma- und Pflanzenschutzkonzern Bayer wird ein Hybrid-Modell aus Homeoffice- und Präsenz-Arbeit angestrebt. «In der momentanen Situation mit steigenden Infektionszahlen, aber auch infolge des Kriegs in der Ukraine exorbitant gestiegenen Kraftstoffpreisen, ist es nur für alle Beteiligten nur vernünftig, vorläufig weiter überwiegend im Homeoffice zu arbeiten», so Bayer.

Die Allianz erlaubt bis zu 50 Prozent der Belegschaft die Rückkehr in die Büros. Es gelte das Prinzip der Freiwilligkeit, hieß es von dem Dax-Konzern. Zuletzt hatten nach Konzernangaben rund 80 Prozent der Beschäftigten von zu Hause gearbeitet. Auch der Autovermieter Sixt baut auf eine 50/50-Regelung. Man setze auf die Entscheidungsfreiheit der Mitarbeiter und werde nicht kontrollieren, wer wie viel von zu Hause oder im Büro arbeite, erklärte eine Sprecherin.

Bei Siemens bleibe die Empfehlung, im Homeoffice zu arbeiten, sagte ein Sprecher. Eine hundertprozentige Rückkehr in die Büros sei nicht das Ziel. Nach der Pandemie hätten die Beschäftigten grundsätzlich die Möglichkeit, zwei bis drei Tage die Woche mobil zu arbeiten.

Bei der Deutschen Post ist das Arbeiten vor Ort nach Konzernangaben überwiegend erforderlich. Mitarbeiter der Verwaltung hätten seit Jahren die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten. «Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben Deutsche Post DHL Group darin bestärkt, dass hybride Arbeitsmodelle, die sowohl das Arbeiten im Büro aber auch von zu Hause umfassen, zukünftig noch stärker an Relevanz gewinnen werden», erklärte eine Sprecherin. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.