Corona-Arbeitsschutz ab dem 20. März: 3G und Homeoffice beendet / Verantwortung bei Unternehmen

| Politik Politik

Von Sonntag an entscheiden Arbeitgeber, welche Corona-Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben gelten. Die Homeoffice-Pflicht läuft aus und sie müssen dann die Gefahr durch das Virus selbst einschätzen und ihr Hygienekonzept daran angepasst gestalten. In einem entsprechenden Kabinettsbeschluss werden Maßnahmen wie wöchentliche Tests und das Vermeiden von Kontakten mittels Homeoffice genannt - die Arbeitgeber müssen «im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung» prüfen, was davon aus ihrer Sicht sinnvoll ist. Die neue Arbeitsschutzverordnung bedeutet also weniger festgelegte Regeln und mehr Eigenverantwortung.

Dabei haben Betriebsräte, sofern im Unternehmen vorhanden, ein Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung und dem Hygienekonzept. Denn gemäß Betriebsverfassungsgesetz habe der Betriebsrat bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn die gesetzlichen Vorschriften einen ausgestaltungsbedürftigen Rahmen vorgeben, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Das sei hier der Fall.


Folgende konkrete Maßnahmen werden in der Verordnung benannt und sollen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden:

  • Das Angebot an die Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, wöchentlich kostenfrei einen Test in Anspruch zu nehmen
  • Die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen; insbesondere ist zu prüfen, ob die Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten diese in deren Wohnung ausführen können (Homeoffice)
  • Die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken.

Ferner muss der Arbeitgeber den Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Der DEHOGA begrüßt die damit entstehende größere Flexibilität im Corona-Arbeitsschutz. Diese bringt allerdings auch eine größere Verantwortung des Arbeitgebers mit sich. Die Anforderungen dürfen dabei nicht überzogen werden. Nicht nachvollziehbar ist dagegen, dass das Bundesarbeitsministerium entgegen dem Beschluss der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers, das Homeoffice wieder zum Teil durch die Hintertür in der Arbeitsschutzverordnung verankern will.


 

Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, wollen viele große Unternehmen an kostenlosen Tests und Masken für ihre Beschäftigten festhalten. Die Deutsche Telekom etwa setzt weiter auf Masken und will Arbeitnehmern zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Man plane eine vermehrte Rückkehr ins Büro, teilte das Unternehmen mit. «Klar ist aber auch, dass es kein Zurück zum alten Status Quo geben wird. Mobiles Arbeiten hat seine Vorteile und ist gekommen, um zu bleiben», hieß es weiter.

Die Commerzbank fährt einen etwas anderen Kurs. «In der Commerzbank können Mitarbeitende grundsätzlich bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit von zu Hause arbeiten, sofern dies mit ihrer Tätigkeit vereinbar ist», teilte das Geldhaus mit. Angesichts der Corona-Lage dürften Angestellte auch in den kommenden Wochen überwiegend von zu Hause aus zu arbeiten.

Auch beim Pharma- und Pflanzenschutzkonzern Bayer wird ein Hybrid-Modell aus Homeoffice- und Präsenz-Arbeit angestrebt. «In der momentanen Situation mit steigenden Infektionszahlen, aber auch infolge des Kriegs in der Ukraine exorbitant gestiegenen Kraftstoffpreisen, ist es nur für alle Beteiligten nur vernünftig, vorläufig weiter überwiegend im Homeoffice zu arbeiten», so Bayer.

Die Allianz erlaubt bis zu 50 Prozent der Belegschaft die Rückkehr in die Büros. Es gelte das Prinzip der Freiwilligkeit, hieß es von dem Dax-Konzern. Zuletzt hatten nach Konzernangaben rund 80 Prozent der Beschäftigten von zu Hause gearbeitet. Auch der Autovermieter Sixt baut auf eine 50/50-Regelung. Man setze auf die Entscheidungsfreiheit der Mitarbeiter und werde nicht kontrollieren, wer wie viel von zu Hause oder im Büro arbeite, erklärte eine Sprecherin.

Bei Siemens bleibe die Empfehlung, im Homeoffice zu arbeiten, sagte ein Sprecher. Eine hundertprozentige Rückkehr in die Büros sei nicht das Ziel. Nach der Pandemie hätten die Beschäftigten grundsätzlich die Möglichkeit, zwei bis drei Tage die Woche mobil zu arbeiten.

Bei der Deutschen Post ist das Arbeiten vor Ort nach Konzernangaben überwiegend erforderlich. Mitarbeiter der Verwaltung hätten seit Jahren die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten. «Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben Deutsche Post DHL Group darin bestärkt, dass hybride Arbeitsmodelle, die sowohl das Arbeiten im Büro aber auch von zu Hause umfassen, zukünftig noch stärker an Relevanz gewinnen werden», erklärte eine Sprecherin. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte vom 22. bis 24. September aus dem Vier-Sterne-Hotel Ruhr Inn in Hattingen. Zu seinem Programm gehören Gespräche mit Bürgern, ein Tourismustermin und eine Ordensverleihung.

Das NRW-Bündnis für gutes Kita- und Schulessen fordert mit einem neuen Positionspapier bessere Standards und verlässliche Strukturen für die Verpflegung in Kitas und Schulen.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.

Ein politischer Appell des DEHOGA Sachsen-Anhalt, im Nachgang der Landtagswahlen, sorgt für heftigen Streit: Rund 1.700 Kommentare haben sich unter dem Facebook-Beitrag gesammelt. Während einige Nutzer ankündigen, das Bundesland als Reiseziel zu meiden, werfen andere dem Verband vor, Hotellerie und Tourismus zu schaden.

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen.