Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen

| Politik Politik

Die besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers für Betriebe in Deutschland sind wie geplant in der letzten Woche ausgelaufen. Die Betriebe bleiben nach allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes (ArbSchG) weiterhin verpflichtet, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Darauf weist der DEHOGA hin.

«Relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen», sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Arbeitgeber seien daher aufgefordert, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen. Hierfür werde das Ministerium auf seiner Homepage Empfehlungen bereitstellen.

Bereits vor einer Woche hieß es vom Ministerium, dass es angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen derzeit keinen Anlass gebe, die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai hinaus zu verlängern.

 

Zudem waren die Regeln bereits im März gelockert worden. Zuletzt galt, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen hat, ob bestimmte Maßnahmen erforderlich sind - etwa Homeoffice, kostenlose Tests und die Bereitstellung von Schutzmasken.

Wichtig ist allerdings: Die Betriebe bleiben nach allgemeinen Regeln des Arbeitsschutzes (ArbSchG) weiterhin verpflichtet, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und ggf. Maßnahmen - auch unter Beachtung regionaler und betrieblicher Infektionsausbrüche - festzulegen.

Zeitgleich verliert auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, auf die in der Corona-ArbSchV verwiesen wird, (vorerst) ihre Gültigkeit. Laut Arbeitsministerium wird sie aber vorsorglich für den Fall eines erneuten Infektionsgeschehens überarbeitet werden. Falls bei Verschärfung des Pandemiegeschehens zukünftig darauf zurückgegriffen werden sollte, werden wir Sie rechtzeitig informieren.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.