Corona-Herbstregeln: Maskenpflicht ohne Test, Hygienekonzepte, Mindestabstände möglich

| Politik Politik

Nach nur wenigen Corona-Auflagen im Sommer rücken für den Herbst wieder schärfere Vorgaben zum Pandemieschutz näher. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen Entwurf auf den Weg, der vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht.

Die Länder sollen sie verhängen und bei kritischer Lage ausweiten können. Bundesweit soll FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen, Pflegeheimen und Kliniken gelten. Nach Wirbel um einen Flug einer Kanzlermaschine, bei dem keine Masken getragen wurden, gibt es Rufe nach Korrekturen der Regeln für Regierungsflugzeuge.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mahnte, die Pandemie weiter ernst zu nehmen. «Der Herbst wird schwierig.» Die Verschärfungen seien «unbedingt notwendig», und er hoffe, dass die Länder den Rahmen nutzten. «Wir fangen an, uns an die hohe Zahl von Todesopfern und auch die sehr hohe Zahl von Long-Covid-Fällen zu gewöhnen. Und das dürfen wir nicht.» Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, viele hätten das Gefühl: «Kann dieser ganze Mist nicht einfach vorbei sein?» Doch das Virus sei nicht weg. Er sprach von einem «moderaten und maßvollen Konzept», das einen «maximalen Rahmen» bilde.

 

Die Bundesregeln: Bundesweit soll FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen gelten. Die Pflicht gibt es jetzt schon, allerdings reicht bisher auch eine einfachere OP-Maske. Die soll künftig nur noch für Kinder von 6 bis 14 Jahren und für Personal möglich sein. Lauterbach sagten, FFP2-Masken böten gegen die ansteckendere Virusvariante BA.5 besseren Schutz. Die Luftfahrtbranche protestierte gegen eine solche nationale Verschärfung der Maskenpflicht, die vielen Passagieren ohnehin schon nur noch schwer vermittelbar sei.

Bundesweit soll die FFP2-Maskenpflicht außerdem in Kliniken und Pflegeheimen sowie für Beschäftigte ambulanter Pflegedienste gelten. Zusätzlich soll man vor dem Zutritt zu den Einrichtungen einen negativen Test vorlegen müssen. Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, sollen Heime Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Für den extra Aufwand sollen die Heime Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat bekommen.

Die erste Länder-Stufe: Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können - mit der zwingenden Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt.

Das könne in Restaurants sogar mehr Schutz bringen, da man die Maske beim Essen abnehme, erläuterte Lauterbach. Buschmann wies auf Veranstaltungen in Clubs oder beim Public-Viewing bei der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft hin, bei denen Masken keinen Sinn machten. Eine weitere Ausnahmemöglichkeit sollen die Länder nach Kritik nur noch nutzen können, aber nicht mehr müssen: Menschen mit maximal drei Monate altem Nachweis als vollständig geimpft oder genesen können von der Pflicht befreit werden. Die Länder sollen auch Maskenpflichten an Schulen verhängen können - aber erst ab der fünften Klasse.

Die zweite Länder-Stufe: Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können. Dazu zählen etwa Maskenpflichten bei Veranstaltungen auch draußen, wenn dort Mindestabstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte mit Desinfektionsmittel, Lüftung und Kontaktvermeidung für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sind Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich.

Dieses «zweite Fach des Werkzeugkastens» habe aber als Voraussetzung zwei «Vorhängeschlösser», erläuterte Buschmann: Die Maßnahmen kann nicht einfach die Landesregierung festlegen, nötig sein soll ein Landtagsbeschluss. Außerdem muss wegen der Corona-Entwicklung eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche für eine bestimmte Region festgestellt werden - in einer Gesamtschau von Infektionszahlen und anderen Indikatoren.

Regeln für Regierungsflieger: Ausgerechnet zum Kabinettsbeschluss kam Wirbel auf, ausgelöst durch die Kanadareise von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Auf Bildern aus dem Luftwaffenjet waren Habeck und eng beieinander sitzende Journalisten ohne Masken zu sehen - während für Flugzeuge generell die gesetzliche Maskenpflicht gilt. Das Verteidigungsministerium bekräftigte die Auffassung, dass allgemeine Regeln des Infektionsschutzgesetzes nicht für das Militär gelten. Auch Lauterbach und Buschmann erklärten, die Regeln der Flugbereitschaft seien eingehalten worden, zusätzlich mit PCR-Tests für alle Mitreisenden beim ersten Abflug ab Berlin.

Buschmann fügte jedoch hinzu: «Politisch würde ich uns empfehlen als Bundesregierung, dass wir überall die gleichen Regeln anwenden, die auch sonst gelten.» Sonst entstünde natürlich das Gefühl, dass man bereit sei, Bürgerinnen und Bürgern etwas zuzumuten, was man sich selber nicht zumuten möchte. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte bei RTL/ntv: «Ich denke, da wird nachgebessert werden müssen.» Es gebe eine Dissonanz: «Wenn alle im Urlaubsflieger das tragen müssen und in der Regierung nicht, dann sorgt das für eine Form von Unmut.»

Der Zeitplan: Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun an die Koalitionsfraktionen, der Bundestag könnte das Gesetz nach weiteren Beratungen am 8. September beschließen. Zustimmen muss auch noch der Bundesrat, der am 16. September tagt. Die jetzigen Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz, die am 23. September auslaufen, sollen dann ersetzt werden. Lauterbach sprach sich dafür aus, mit den Ländern über «möglichst viel Einheitlichkeit» beim Umsetzen zu reden.

Kritik kam von der Opposition. Der Unions-Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) sagte, die Bilder aus dem Regierungsflieger und die beschlossenen Regeln zur Maskenpflicht in Flugzeugen passten nicht zusammen. «Der Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung wurde damit ein Bärendienst erwiesen.» Staatliche Vorgaben sollten sich generell auf das Notwendige beschränken und präziser auf vulnerable Gruppen konzentrieren. FDP-Vize Wolfgang Kubicki nannte das Konzept in der «Welt» enttäuschend. Frank Schäffler (FDP) warnte vor zu vielen Möglichkeiten für die Länder zu Eingriffen in Persönlichkeitsrechte. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.