Corona-Hilfe: Ausbildungsprämie kann ab 4. August beantragt werden

| Politik Politik

Der DEHOGA Bundesverband weist darauf hin, dass, voraussichtlich ab dem 4. August bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), die neuen Ausbildungsprämien beantragt werden können. Dabei können von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen 2.000 Euro für jede neu begonnene Berufsausbildung erhalten, die ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei vergangenen Jahren beibehalten. Wer sein Ausbildungsniveau erhöht, erhält eine „Ausbildungsprämie plus“ in Höhe von 3.000 Euro.

Gefördert werden können Ausbildungen, die im Zeitraum 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen; ob der Ausbildungsvertrag vor oder nach dem 1. August 2020 abgeschlossen wurde oder wird, spielt keine Rolle. Die Auszahlung der Prämien erfolgt nach Ende der Probezeit. Mit der Ausdehnung des Zeitraums über das Jahresende hinaus wurde eine der Forderungen des DEHOGA zum Programm erfüllt. „Wir haben in den letzten Wochen von vielen gastgewerblichen Ausbildungsbetrieben gehört, dass sich angesichts der Krise der Ausbildungsbeginn tendenziell nach hinten verschieben wird. Dieser besonderen Lage wird dadurch Rechnung getragen“, so der Verband in einen Rundschreiben.

Förderberechtigt sind nur ausbildende KMU, das heißt solche Ausbildungsbetriebe, die im Gesamtunternehmen bzw. Konzern nicht mehr als 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente zum Stichtag 29.02.2020) haben. Die Arbeitgeber hätten bis zum Ende versucht zu erreichen, dass die Schwelle höher angesetzt oder auf den einzelnen Betrieb bezogen wer, leider ohne Erfolg, so der Verband, Die Betroffenheit von der Corona-Krise liegt vor, wenn der Betrieb im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder sein Umsatz im April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist. Das dürfte in fast allen gastgewerblichen Betrieben der Fall sein.

Der Nachweis, dass das Ausbildungsniveau im Vergleich zum Durchschnitt der drei vergangenen Jahre gehalten oder erhöht wird, erfolgt durch Bescheinigung der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle (IHK).

Ebenfalls gilt für die Monate August bis Dezember 2020 der neue Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto). Diesen können ausbildende KMU beantragen, die im jeweiligen Monat im Betrieb oder der Betriebsabteilung Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent durchführen und dennoch ihre Auszubildenden und deren Ausbilder nicht in Kurzarbeit bringen oder halten. Die Fortsetzung der Ausbildung muss der BA unverzüglich angezeigt werden. Der Antrag auf den Zuschuss ist rückwirkend für jeden Monat zu stellen.

Die dritte Maßnahme, die mit der jetzt in Kraft tretenden Förderrichtlinie geregelt wird, ist die sog. Insolvenz-Übernahmeprämie.  Ein KMU, das zwischen August und Dezember Auszubildende eines Corona-bedingt insolventen anderen KMU übernimmt, erhält eine Prämie in Höhe von 3.000 €.

Die Förderrichtlinie soll am 31. Juli 2020 veröffentlicht werden und tritt am 1. August 2020 in Kraft. Eine Vorabfassung finden ist hier verlinkt. Die Bundesagentur für Arbeit wird voraussichtlich am Montag, 4. August die Antragsdokumente online zur Verfügung stellen, außerdem sind FAQ’s geplant.

Wir hoffen, dass die finanziellen Ausbildungshilfen der Bundesregierung den förderberechtigten Ausbildungsbetrieben des Gastgewerbes die Entscheidung für Ausbildung leichter machen. Wir appellieren an alle Ausbildungsbetriebe des Gastgewerbes, im Rahmen des betriebswirtschaftlich Vernünftigen die Einstellung von neuen Auszubildenden oder die Übernahme von Insolvenz-Azubis wohlwollend zu prüfen. Auch diesen schwierigen Zeiten sollte der Blick für die langfristige Aufgabe der Unternehmen, für mit eigener Ausbildung für die benötigten Fachkräfte vorzusorgen, nicht verloren gehen.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.