Corona-Hilfe: Ausbildungsprämie kann ab 4. August beantragt werden

| Politik Politik

Der DEHOGA Bundesverband weist darauf hin, dass, voraussichtlich ab dem 4. August bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), die neuen Ausbildungsprämien beantragt werden können. Dabei können von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen 2.000 Euro für jede neu begonnene Berufsausbildung erhalten, die ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei vergangenen Jahren beibehalten. Wer sein Ausbildungsniveau erhöht, erhält eine „Ausbildungsprämie plus“ in Höhe von 3.000 Euro.

Gefördert werden können Ausbildungen, die im Zeitraum 1. August 2020 bis 15. Februar 2021 beginnen; ob der Ausbildungsvertrag vor oder nach dem 1. August 2020 abgeschlossen wurde oder wird, spielt keine Rolle. Die Auszahlung der Prämien erfolgt nach Ende der Probezeit. Mit der Ausdehnung des Zeitraums über das Jahresende hinaus wurde eine der Forderungen des DEHOGA zum Programm erfüllt. „Wir haben in den letzten Wochen von vielen gastgewerblichen Ausbildungsbetrieben gehört, dass sich angesichts der Krise der Ausbildungsbeginn tendenziell nach hinten verschieben wird. Dieser besonderen Lage wird dadurch Rechnung getragen“, so der Verband in einen Rundschreiben.

Förderberechtigt sind nur ausbildende KMU, das heißt solche Ausbildungsbetriebe, die im Gesamtunternehmen bzw. Konzern nicht mehr als 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente zum Stichtag 29.02.2020) haben. Die Arbeitgeber hätten bis zum Ende versucht zu erreichen, dass die Schwelle höher angesetzt oder auf den einzelnen Betrieb bezogen wer, leider ohne Erfolg, so der Verband, Die Betroffenheit von der Corona-Krise liegt vor, wenn der Betrieb im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder sein Umsatz im April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist. Das dürfte in fast allen gastgewerblichen Betrieben der Fall sein.

Der Nachweis, dass das Ausbildungsniveau im Vergleich zum Durchschnitt der drei vergangenen Jahre gehalten oder erhöht wird, erfolgt durch Bescheinigung der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle (IHK).

Ebenfalls gilt für die Monate August bis Dezember 2020 der neue Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 75 Prozent der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto). Diesen können ausbildende KMU beantragen, die im jeweiligen Monat im Betrieb oder der Betriebsabteilung Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent durchführen und dennoch ihre Auszubildenden und deren Ausbilder nicht in Kurzarbeit bringen oder halten. Die Fortsetzung der Ausbildung muss der BA unverzüglich angezeigt werden. Der Antrag auf den Zuschuss ist rückwirkend für jeden Monat zu stellen.

Die dritte Maßnahme, die mit der jetzt in Kraft tretenden Förderrichtlinie geregelt wird, ist die sog. Insolvenz-Übernahmeprämie.  Ein KMU, das zwischen August und Dezember Auszubildende eines Corona-bedingt insolventen anderen KMU übernimmt, erhält eine Prämie in Höhe von 3.000 €.

Die Förderrichtlinie soll am 31. Juli 2020 veröffentlicht werden und tritt am 1. August 2020 in Kraft. Eine Vorabfassung finden ist hier verlinkt. Die Bundesagentur für Arbeit wird voraussichtlich am Montag, 4. August die Antragsdokumente online zur Verfügung stellen, außerdem sind FAQ’s geplant.

Wir hoffen, dass die finanziellen Ausbildungshilfen der Bundesregierung den förderberechtigten Ausbildungsbetrieben des Gastgewerbes die Entscheidung für Ausbildung leichter machen. Wir appellieren an alle Ausbildungsbetriebe des Gastgewerbes, im Rahmen des betriebswirtschaftlich Vernünftigen die Einstellung von neuen Auszubildenden oder die Übernahme von Insolvenz-Azubis wohlwollend zu prüfen. Auch diesen schwierigen Zeiten sollte der Blick für die langfristige Aufgabe der Unternehmen, für mit eigener Ausbildung für die benötigten Fachkräfte vorzusorgen, nicht verloren gehen.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Dehoga Niedersachsen warnt vor massiven Schäden für das Gastgewerbe durch angekündigte Streiks im Nah- und Luftverkehr während der Hannover Messe. Verbandspräsident Breuckmann kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen und fordert eine schnelle Einigung der Tarifparteien.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Doch Unternehmensvertreter reagieren genervt.

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.

Die Folgen des Iran-Kriegs belasten Autofahrer und Wirtschaft. Mit einer Steuersenkung und einem Krisen-Bonus will die Koalition helfen. Weitere Reformen sollen folgen.

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.