Corona-Lage: In vielen Bundesländern steht der Inzidenzwert als alleiniger Richtwert auf der Kippe

| Politik Politik

Bei der Einschätzung der Corona-Lage wollen sich neben Baden-Württemberg und Niedersachsen immer weniger Bundesländer ausschließlich nach den reinen Inzidenzwerten richten. Zahlreiche Landesregierungen deuten an, zur Bewertung des Infektionsgeschehens künftig weitere Kriterien heranzuziehen.

Die endgültige "Glücksformel", von der Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gesprochen hatte, wird allerdings noch gesucht. "Klar ist, dass es neben der Inzidenz auch einen Blick in die Kontaktnachverfolgung und die Situation in den Krankenhäusern geben wird", heißt es etwa aus dem Bremer Gesundheitsressort. Ob und welche neuen Warnstufen sich daraus ergeben, sei allerdings "noch nicht final geklärt". Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerium arbeitet weiter an den neuen Regelungen: "Diese stehen heute ebenso wie das Datum der Veröffentlichung noch nicht fest."

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) gab es vergangenen Dienstag keine Verständigung auf gemeinsame, neue Parameter, die als Grundlage für neue Einschränkungen oder Lockerungen dienen könnten. Tags darauf entschied Baden-Württemberg, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz aus der Corona-Verordnung des Landes zu streichen. Damit dürfen dort ab kommendem Montag unabhängig von der Entwicklung der Infektionen alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen - vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Niedersachsen kündigte gleichzeitig an, neben der Inzidenz weitere Bewertungsmaßstäbe in seine Corona-Verordnung aufzunehmen, wie etwa die Auslastung der Krankenhäuser.

Die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken scheint als zusätzliches Entscheidungskriterium weitgehend unstrittig zu sein. Einige Bundesländern verfahren sogar schon länger so. Als Indikatoren für das politische Handeln setzt etwa das Land Berlin seit über einem Jahr auf drei Corona-Ampeln, die neben der aktuellen Infektionsentwicklung auch die Auslastung der Intensivbetten im Blick haben. Auch in Mecklenburg-Vorpommern fließen die Klinikeinweisungen sowie der Anteil der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen in die tägliche Risikobewertung ein.

Auch die Intensivmediziner-Vereinigung Divi ist dafür. Mit Blick auf die Aufnahmezahlen von Krankenhäusern und Intensivstationen sowie die Auslastung der vorhandenen Intensivbetten sagte Präsident Gernot Marx der Düsseldorfer "Rheinischen Post": "Auf den Intensivstationen werden diese Parameter schon jetzt in die täglichen Planungen vor Ort ein bezogen."

Lauterbach: Inzidenz ausreichend

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält hingegen die Sieben-Tage-Inzidenz für ausreichend. Sie habe sich bewährt. "Wir benötigen keine weiteren Parameter zur Einschätzung des Infektionsgeschehens", sagte er derselben Zeitung. "Der Beschluss der MPK, ab einem Wert von 35 eine Testpflicht für Ungeimpfte einzuführen, ist einfach und richtig."

Brandenburgs Mnisterpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte sich Anfang des Monats schon dafür stark gemacht, weitere Kriterien heranzuziehen. Sein bayerischer Amtskollege Söder gilt zwar als Fan des Inzidenzwerts, hält aber eine Einbeziehung der Klinikbelegung ebenfalls für sinnvoll. Zudem möchte der CSU-Chef die Schwellenwerte erhöhen, weil er angesichts des Impffortschritts bei einer Inzidenz von 50 keine Gefährdungslage mehr sieht.

Schleswig-Holstein befürwortet ebenfalls zusätzliche Indikatoren und will dies spätestens bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz bundeseinheitlich regeln. Dabei solle unter anderem auch die Impfquote Berücksichtigung finden, heißt es aus Kiel. Auch die Regierung von Rheinland-Pfalz strebt "ein gemeinsames System aus verschiedenen Indikatoren" an, ohne jedoch ins Detail zu gehen. Die Suche nach der "Glücksformel" dauert also länderübergreifend an.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, zur Beurteilung der Lage sei die Sieben-Tage-Inzidenz "ein wichtiger, aber nicht der alleinige Faktor". Es gebe nach wie vor weitere Indikatoren wie die Impfquote, die Zahl der schweren Krankenhausfälle, freie Intensivkapazitäten oder den R-Wert. Dieser gibt an, wie viele andere ein Infizierter im Durchschnitt ansteckt. "Dass einige Länder jetzt diese Komplexität in den Landesregeln abbilden wollen, begrüßen wir ausdrücklich", sagte ein Ministeriumssprecher. Er verwies zugleich darauf, dass laut dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss zunächst einmal die 3G-Regel für einen Inzidenzwert ab 35 gelte - also Zutritt zu bestimmten Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.