Corona-Lockerungen: Wellness und feiern in Bayern

| Politik Politik

Ab Montag sind bei Veranstaltungen in Innenräumen bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien dürfen es sogar maximal 100 sein. Das gilt zum Beispiel für Hochzeitsfeiern, Beerdigungen und Vereinssitzungen. Bei Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen sogar bis zu 100 Gäste erlaubt mit zugewiesenen Sitzplätzen, in Außenbereichen bis zu 200.

Gaststätten und Biergärten dürfen ab sofort eine Stunde länger öffnen und müssen somit erst um 23.00 Uhr schließen. In Geschäften, aber auch Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen und Zoos sind doppelt so viele Menschen pro Quadratmeter zugelassen wie bisher.

Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder samt Wellness-Bereichen dürfen wieder öffnen. Auf Campingplätzen sollen wieder gemeinsame Sanitärbereiche genutzt werden dürfen.

Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen oder Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Meter und nicht wie bisher von 2 Metern. Außerdm dürfen Laien-Chöre wieder gemeinsam singen. Hier gilt allerdings ein größerer Sicherheitsabstand von zwei Metern wegen der möglichen Infektionsgefahr durch Viruspartikel in der Luft. Außerdem sollen die Proben zeitlich begrenzt werden. Und die Staatsregierung hat regelmäßiges Lüften vorgeschrieben.

Auch der Lehrgangsbetrieb im Sport ist wieder gestattet. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von 20 Personen sind aufgehoben. Die Teilnehmerbegrenzung ist nun abhängig von der Raumgröße und der Art der Belüftung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.

Beim „Burger Dialog“ von McDonald's trafen Vertreter der Gen Z auf Abgeordnete der Regierungskoalition. Im Zentrum des Austauschs standen die Sorgen junger Menschen, die zunehmend daran zweifeln, dass Leistung allein noch den gesellschaftlichen Aufstieg sichert.

In vielen Ballungsräumen gehen etliche reguläre Wohnungen ausschließlich an Feriengäste. Lindert es die Wohnungsnot, wenn man die kurzfristige Vermietung eindämmt?

Die Bundesregierung richtet ihre Tourismuspolitik neu aus. Eine neue Nationale Tourismusstrategie (NTS) soll künftig die „Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft“ in den Mittelpunkt stellen.

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für Online-Bewertungen​​​​​​​ im Tourismussektor veröffentlicht. Zahlreiche Forderungen der Hotellerie wurden in die Leitlinien aufgenommen, dennoch sieht die Österreichische Hotelvereinigung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere was die rechtliche Verbindlichkeit betrifft.

Die Bundesregierung hat bei einer Kabinettssitzung die Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer auf den Weg gebracht. Die Ministerinnen und Minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil. Damit soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen entscheidenden Schritt zur Entlastung der Gastronomie gemacht. Ein kürzlich veröffentlichter Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants dauerhaft auf sieben Prozent zu senken. Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Koordinator für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dr. Christoph Ploß, startet heute seine Tourismus-Sommertour. Vom 1. bis zum 3. September 2025 besucht er wichtige Tourismusstandorte im Westen und Süden der Bundesrepublik.

Anja Karliczek, die Vorsitzende des Tourismus-Ausschusses im Bundestag, bekräftigt die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. In einem Beitrag auf LinkedIn kündigte sie an, dass der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent "im Herbst der Reformen" umgesetzt werden soll.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Schon jetzt würden Beschäftigte rund 1,2 Milliarden Überstunden leisten – davon 638 Millionen unbezahlt. Besonders betroffen sei das Gastgewerbe.