Corona-Lockerungen: Wellness und feiern in Bayern

| Politik Politik

Ab Montag sind bei Veranstaltungen in Innenräumen bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien dürfen es sogar maximal 100 sein. Das gilt zum Beispiel für Hochzeitsfeiern, Beerdigungen und Vereinssitzungen. Bei Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen sogar bis zu 100 Gäste erlaubt mit zugewiesenen Sitzplätzen, in Außenbereichen bis zu 200.

Gaststätten und Biergärten dürfen ab sofort eine Stunde länger öffnen und müssen somit erst um 23.00 Uhr schließen. In Geschäften, aber auch Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen und Zoos sind doppelt so viele Menschen pro Quadratmeter zugelassen wie bisher.

Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder samt Wellness-Bereichen dürfen wieder öffnen. Auf Campingplätzen sollen wieder gemeinsame Sanitärbereiche genutzt werden dürfen.

Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen oder Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Meter und nicht wie bisher von 2 Metern. Außerdm dürfen Laien-Chöre wieder gemeinsam singen. Hier gilt allerdings ein größerer Sicherheitsabstand von zwei Metern wegen der möglichen Infektionsgefahr durch Viruspartikel in der Luft. Außerdem sollen die Proben zeitlich begrenzt werden. Und die Staatsregierung hat regelmäßiges Lüften vorgeschrieben.

Auch der Lehrgangsbetrieb im Sport ist wieder gestattet. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von 20 Personen sind aufgehoben. Die Teilnehmerbegrenzung ist nun abhängig von der Raumgröße und der Art der Belüftung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.