Corona-Quarantäne in Bayern wird wieder verlängert

| Politik Politik

In Bayern gelten wieder verlängerte Corona-Quarantänezeiten. Enge Kontaktpersonen eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen müssen vom 2. November an wieder mindestens sieben Tage isoliert leben, bevor sie sich mit einem PCR- oder Antigenschnelltest freitesten können. Auch dürfen sie keine typischen Krankheitszeichen für Covid-19 haben. Bisher war das freitesten nach fünf Tagen Quarantäne möglich. Als Gründe für die strengeren Regeln wurden unter anderem die sprunghaft gestiegenen Infektionszahlen genannt.

Zudem habe sich bei einer Quarantänedauer von fünf Tagen gezeigt, dass sich die Infektionsketten häufig nicht unterbrechen ließen, heißt in der neuen Allgemeinverfügung. «Dies ist darin begründet, dass häufig Infektionen erst nach dem fünften Tag oder später nachgewiesen werden können.» Die Inkubationszeit betrage bis zu 14 Tage.

In Regionen mit vielen Infektionen könne die zuständige Kreisverwaltungsbehörde auch von den Vorgaben abweichen, hieß es. Die Quarantänedauer von engen Kontaktpersonen dürfe etwa per Allgemeinverfügung verlängert werden. «Dies kann beispielsweise durch das Entfallen der Möglichkeit der vorzeitigen Freitestung aus der Quarantäne für enge Kontaktpersonen erfolgen.»

Für vollständig Geimpfte und Genesene mit einer Impfung, die mittels PCR-Methode positiv auf das Virus getestet wurden, ist nun ebenfalls eine mindestens siebentägige Quarantäne vorgeschrieben. Erst dann sei ein Freitesten möglich, insofern sie keine Symptome hätten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.