Corona-Soforthilfe: NRW fordert Nachweise zu geänderten Bedingungen

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Für die von Land und Bund gewährten Soforthilfen während des Lockdown waren die Unternehmer die davon profitieren konnten sehr dankbar. Nunmehr fordert das Land von den Betrieben einen Verwendungsnachweis ein. Allerdings hat das Land NRW in der jetzt anzuwendenden Abrechnungsmethode die Bedingungen gegenüber der seinerzeitigen Bewilligung der Gelder geändert und zwar derart, dass viele Unternehmer gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzuzahlen, sagt der DEHOGA in Nordrhein. Damit stünden viele Unternehmer mit zeitlicher Verzögerung vor der Insolvenz, fürchtet der Verband.

[Aktuell: NRW stoppt Verfahren zur Rückzahlung von Soforthilfen]

„Hätten wir gleich gewusst, nach welchen Kriterien das Land abrechnet, wären manche unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden“, so Henning Thomas Graf von Schwerin, Präsident des DEHOGA Nordrhein.

So könnten beispielsweise keine Personalkosten in Ansatz gebracht werden, obwohl diese bis Mitte März in jedem Fall zu zahlen waren. Auch hätten viele Unternehmer versucht, Stundungsvereinbarungen mit ihren Lieferanten und Vermietern zu treffen, um Liquidität im Unternehmen zu behalten. Nunmehr stelle sich heraus, dass nur die Kosten angerechnet werden könnten, die auch tatsächlich in dem Zeitraum März bis Mai geleistet worden seien. Entstandene Forderungen von Gläubigern könnten nicht geltend gemacht werden, auch nicht solche Kosten, die über bestimmte Zeiträume verteilt werden, wie Wareneinsatz, Energie- oder auch Versicherungskosten. Alles, was kalkulatorisch in die Monate falle, aber faktisch mangels Liquidität nicht bezahlt werden konnte, könne nun nicht mehr geltend gemacht werden.

Sollte das Land NRW an seiner Rechtsauffassung festhalten, wäre das der Todesstoß für viele nicht nur gastgewerbliche Unternehmer, sagt der DEHOGA.

„Die nunmehr im Verfahren vorgesehene Ermittlung des Liquiditätsengpasses bringt viele Unternehmer in Rage, Wut und Resignation, da sie die Insolvenz nunmehr konkret auf sich zukommen sehen. Wer zwischen Beantragung und Rückforderung Förderbedingungen so massiv ändert, dass selbst Unternehmen, die zwischen März und Mai 90 Prozent ihres Umsatzes verloren haben, zu hundert Prozent die empfangene Soforthilfe zurückzahlen müssen, hat die Rettung der Betriebe und Unternehmen aus den Augen verloren. Mittlerweile kann man rückblickend leider weder von “Sofort“ noch aktuell von „Hilfe“ sprechen“, so Henning Thomas Graf von Schwerin,  weiter.

Der DEHOGA Nordrhein hat seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, den Verwendungsnachweis aktuell nicht abzugeben und fordert die Politik dringend auf, die Förderbedingungen zu ändern.

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