Corona-Tests am Arbeitsplatz - Was auf Unternehmen und Mitarbeiter zukommt

| Politik Politik

Vehement hatte sich die Wirtschaft dagegen gestemmt - und in Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zunächst einen Verbündeten. Jetzt müssen bald doch alle Unternehmen verpflichtend Corona-Tests anbieten. Die Arbeitgeber werten das als Misstrauenserklärung. Doch aus Sicht von Wissenschaftlern reichen die einmal wöchentlichen Tests noch lange nicht aus.

Was plant die Bundesregierung und warum kommt das jetzt?

Vor allem die SPD hatte darauf gedrungen, dass die Unternehmen zu den Testangeboten verpflichtet werden. Die Union, die das zunächst nicht wollte, macht dem Vernehmen nach jetzt mit, weil sie ein anderes Vorhaben nicht aufs Spiel setzen will: Im Paket mit der Testangebotspflicht sollen am Dienstag die bundeseinheitlichen Regeln zum Brechen der dritten Corona-Welle im Kabinett beschlossen werden. Die Test-Regelung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht vor, dass alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind, das Recht auf einen Corona-Test pro Woche bekommen. Wer viel engen Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

Was sollen die Tests bringen und reicht ein Test pro Woche aus?

Die Schnell- oder Selbsttests sollen helfen, Corona-Infizierte zu entdecken, die noch keine deutlichen Symptome spüren. Aus wissenschaftlicher Sicht können sie eine Infektion allerdings nicht grundsätzlich ausschließen. Selbst bei korrekter Anwendung sei es bei einem negativen Test «lediglich weniger wahrscheinlich» für andere ansteckend zu sein, erklärt das Robert-Koch-Institut. Vor allem bei Infizierten ohne Symptome besteht durchaus die Gefahr falsch-negativer Ergebnisse. Unklar ist jedoch, ob man dann für andere überhaupt ansteckend ist oder nicht. Wissenschaftler weisen auch darauf hin, dass die Tests nur Momentaufnahmen sind. Die Testergebnisse sind nur für etwa einen Tag aussagekräftig. Ob ein wöchentlicher Test im Büro ausreicht, wird daher von vielen bezweifelt.

Was bedeutet eine Testpflicht für die Unternehmen?

Die Arbeitgeber sollen die Tests allen Beschäftigten zur Verfügung stellen, die nicht im Homeoffice arbeiten. Dabei müssen sie jedoch nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Tests auch in Anspruch nehmen. Es würde also ausreichen, den Beschäftigten einfach Selbsttests nach Hause zu schicken oder Selbsttests für alle zugänglich im Büro zu deponieren. Der Wirtschaftsrat der CDU rechnet damit, dass die Tests die deutschen Unternehmen monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Manche kleine und mittelständische Unternehmen könnten sich den Aufwand nicht leisten. Viele Firmen können aber Hilfen beantragen: Für Schnelltests gibt es über die Überbrückungshilfe III eine Förderung.

Wie viele Unternehmen bieten ohnehin schon Tests an?

Nach einer Umfrage im Auftrag der Bundesregierung hatten zuletzt 61 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitgeber, der Corona-Tests anbietet. Weitere Arbeitgeber hätten den Mitarbeitern Tests in Aussicht gestellt. Nehme man diese Gruppe hinzu, erhielten etwa 70 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot oder es sei ihnen zumindest angekündigt worden. Die Bundesregierung hält das nicht für ausreichend und gab als Zielmarke bisher 90 Prozent aus.

Wie kommen die Unternehmen an die Tests?

Da sieht die Wirtschaft bisher ein Problem. In einem Brief an das Kanzleramt betonen die großen Verbände, jedes dritte Unternehmen berichte von Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit. Bund und Länder hätten viele der Tests auf dem Markt bereits für die Schüler reserviert. Die Verbände fordern deshalb, Tests aus nicht genutzten Kontingenten kostengünstig den Firmen zur Verfügung zu stellen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Wochenende in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» betont: «Es sind auf dem Markt mittlerweile genügend Tests verfügbar. Man muss sich darum aber kümmern. Wer jetzt erst anfängt, Angebote einzuholen, der braucht wahrscheinlich eine Anlaufzeit von zwei oder drei Wochen. Mehr aber auch nicht.»

Was sagt die Wirtschaft dazu?

Wirtschaftsverbände sind von einer Testpflicht alles andere als begeistert. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter spricht von einer «Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten». Die Testpflicht diskreditiere das freiwillige Engagement der Unternehmen. «Wir sind davon überzeugt, dass die Wirtschaft, die wir ja schließlich alle sind, stets Teil einer Problemlösung sein sollte», betonte er.

Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr im Büro überhaupt?

Führende Aerosol-Forscher aus Deutschland betonen, Sars-CoV-2 werde fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen. Anstecken kann man sich demnach nicht nur beim direkten Treffen mit einem Infizierten, sondern auch in einem leeren, schlecht belüfteten Raum, in dem sich vorher ein Infektiöser aufhielt. Berliner Mobilitätsforscher fordern deshalb, dass man Mehrpersonenbüros nur noch mit gültigem Schnelltest oder nach Impfung betreten darf - oder alle müssten FFP2-Maske tragen. Die Bundesregierung will zumindest die Pflicht verlängern, wo immer möglich Arbeitnehmern die Arbeit im Homeoffice zu erlauben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.