Corona-Tests am Arbeitsplatz - Was auf Unternehmen und Mitarbeiter zukommt

| Politik Politik

Vehement hatte sich die Wirtschaft dagegen gestemmt - und in Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zunächst einen Verbündeten. Jetzt müssen bald doch alle Unternehmen verpflichtend Corona-Tests anbieten. Die Arbeitgeber werten das als Misstrauenserklärung. Doch aus Sicht von Wissenschaftlern reichen die einmal wöchentlichen Tests noch lange nicht aus.

Was plant die Bundesregierung und warum kommt das jetzt?

Vor allem die SPD hatte darauf gedrungen, dass die Unternehmen zu den Testangeboten verpflichtet werden. Die Union, die das zunächst nicht wollte, macht dem Vernehmen nach jetzt mit, weil sie ein anderes Vorhaben nicht aufs Spiel setzen will: Im Paket mit der Testangebotspflicht sollen am Dienstag die bundeseinheitlichen Regeln zum Brechen der dritten Corona-Welle im Kabinett beschlossen werden. Die Test-Regelung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht vor, dass alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind, das Recht auf einen Corona-Test pro Woche bekommen. Wer viel engen Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

Was sollen die Tests bringen und reicht ein Test pro Woche aus?

Die Schnell- oder Selbsttests sollen helfen, Corona-Infizierte zu entdecken, die noch keine deutlichen Symptome spüren. Aus wissenschaftlicher Sicht können sie eine Infektion allerdings nicht grundsätzlich ausschließen. Selbst bei korrekter Anwendung sei es bei einem negativen Test «lediglich weniger wahrscheinlich» für andere ansteckend zu sein, erklärt das Robert-Koch-Institut. Vor allem bei Infizierten ohne Symptome besteht durchaus die Gefahr falsch-negativer Ergebnisse. Unklar ist jedoch, ob man dann für andere überhaupt ansteckend ist oder nicht. Wissenschaftler weisen auch darauf hin, dass die Tests nur Momentaufnahmen sind. Die Testergebnisse sind nur für etwa einen Tag aussagekräftig. Ob ein wöchentlicher Test im Büro ausreicht, wird daher von vielen bezweifelt.

Was bedeutet eine Testpflicht für die Unternehmen?

Die Arbeitgeber sollen die Tests allen Beschäftigten zur Verfügung stellen, die nicht im Homeoffice arbeiten. Dabei müssen sie jedoch nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Tests auch in Anspruch nehmen. Es würde also ausreichen, den Beschäftigten einfach Selbsttests nach Hause zu schicken oder Selbsttests für alle zugänglich im Büro zu deponieren. Der Wirtschaftsrat der CDU rechnet damit, dass die Tests die deutschen Unternehmen monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Manche kleine und mittelständische Unternehmen könnten sich den Aufwand nicht leisten. Viele Firmen können aber Hilfen beantragen: Für Schnelltests gibt es über die Überbrückungshilfe III eine Förderung.

Wie viele Unternehmen bieten ohnehin schon Tests an?

Nach einer Umfrage im Auftrag der Bundesregierung hatten zuletzt 61 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitgeber, der Corona-Tests anbietet. Weitere Arbeitgeber hätten den Mitarbeitern Tests in Aussicht gestellt. Nehme man diese Gruppe hinzu, erhielten etwa 70 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot oder es sei ihnen zumindest angekündigt worden. Die Bundesregierung hält das nicht für ausreichend und gab als Zielmarke bisher 90 Prozent aus.

Wie kommen die Unternehmen an die Tests?

Da sieht die Wirtschaft bisher ein Problem. In einem Brief an das Kanzleramt betonen die großen Verbände, jedes dritte Unternehmen berichte von Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit. Bund und Länder hätten viele der Tests auf dem Markt bereits für die Schüler reserviert. Die Verbände fordern deshalb, Tests aus nicht genutzten Kontingenten kostengünstig den Firmen zur Verfügung zu stellen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Wochenende in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» betont: «Es sind auf dem Markt mittlerweile genügend Tests verfügbar. Man muss sich darum aber kümmern. Wer jetzt erst anfängt, Angebote einzuholen, der braucht wahrscheinlich eine Anlaufzeit von zwei oder drei Wochen. Mehr aber auch nicht.»

Was sagt die Wirtschaft dazu?

Wirtschaftsverbände sind von einer Testpflicht alles andere als begeistert. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter spricht von einer «Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten». Die Testpflicht diskreditiere das freiwillige Engagement der Unternehmen. «Wir sind davon überzeugt, dass die Wirtschaft, die wir ja schließlich alle sind, stets Teil einer Problemlösung sein sollte», betonte er.

Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr im Büro überhaupt?

Führende Aerosol-Forscher aus Deutschland betonen, Sars-CoV-2 werde fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen. Anstecken kann man sich demnach nicht nur beim direkten Treffen mit einem Infizierten, sondern auch in einem leeren, schlecht belüfteten Raum, in dem sich vorher ein Infektiöser aufhielt. Berliner Mobilitätsforscher fordern deshalb, dass man Mehrpersonenbüros nur noch mit gültigem Schnelltest oder nach Impfung betreten darf - oder alle müssten FFP2-Maske tragen. Die Bundesregierung will zumindest die Pflicht verlängern, wo immer möglich Arbeitnehmern die Arbeit im Homeoffice zu erlauben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.