Corona-Verordnung Berlin: 2G-Plus in Gastronomie und darüber hinaus

| Politik Politik

Corona-Verordnung Berlin: Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich erneut auf verschärfte Corona-Regeln einstellen. Von Samstag an gelten unter anderem strengere Zugangsregeln für Restaurants, Kneipen und Cafés. Nach einem Beschluss des Berliner Senats vom Dienstag gilt die 2G-plus-Regel. Das heißt, Zutritt haben nur noch Geboosterte oder doppelt Geimpfte und Genesene mit negativem Testergebnis. Das gilt auch für Veranstaltungen ab zehn Teilnehmern etwa im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich. Ausgenommen sind jeweils Kinder unter 14 Jahren.

Bei der Umsetzung der 2G-plus-Regel geht Berlin über die Vereinbarung von Bund und Ländern vom Freitag vor einer Woche hinaus, die sich auf die Gastronomie beschränkt hatte. Der Senat begründete das unter anderem mit dem Ziel, einheitliche und verständliche Maßnahmen treffen zu wollen.

Außerdem tritt am Samstag eine verschärfte Maskenpflicht in Bussen und Bahnen in Kraft: Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist nun generell das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Die etwas dünneren sogenannten OP-Masken reichen nicht mehr.

Die neuen Quarantäne-Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder verständigt hatten, gelten in Berlin bereits seit Freitag. Danach entfällt die Quarantäne für geboosterte Kontaktpersonen, also Personen mit vollständigem Impfschutz und Auffrischungsimpfung. Sie entfällt auch für frisch Geimpfte und Genesene, wenn die Erkrankung oder die Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Für alle anderen endet die Quarantäne beziehungsweise Isolation nach zehn Tagen. Bereits nach sieben Tagen lässt sie sich vorzeitig mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test beenden.

Corona-Verordnung Berlin: Fragen und Antworten

Ab wann gelten die verschärften Regeln?

Der Berliner Senat hat sie bei seiner Sitzung am Dienstag beschlossen, sie sind seit Samstag in Kraft.

Wo gelten strengere Zutrittsregeln?

Berlinerinnen und Berliner müssen sich beim Besuch von Restaurants, Kneipen und Cafés an die 2G-plus-Regel halten. Das heißt, Zutritt haben nur noch Geboosterte oder doppelt Geimpfte und Genesene mit negativem Testergebnis. Das gilt auch für Veranstaltungen etwa im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

Ist die Berliner Regelung mit der von Bund und Ländern vereinbarten identisch?

Berlin geht bei der Umsetzung der 2G-plus-Regel über die Vereinbarung von Bund und Ländern vom Freitag vor einer Woche hinaus, die sich auf die Gastronomie beschränkt. Der Senat begründete seine Entscheidung unter anderem damit, für Berlin einheitliche, klare und verständliche Maßnahmen festlegen zu wollen.

Wie sehen die neuen Verschärfungen im ÖPNV aus?

Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist nun generell das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Sie sollen einen besseren Schutz vor Infektionen bieten als die etwas dünneren sogenannten medizinischen Masken, die nun nicht mehr reichen.

Gilt die verschärfte Maskenpflicht auch in Geschäften?

Nein, es gilt wie bisher: Für Personal genau wie für Kundinnen und Kunden in Einzelhandelsgeschäften ist das Tragen einer Maske vorgeschrieben. Es muss aber keine FFP2-Maske sein. Allerdings gilt die Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht als weiterer möglicher Schritt, wenn die Infektionszahlen noch steigen.

Was ändert sich beim Einkaufen?

In kleineren Geschäften muss am Eingang der Impfnachweis von Kunden nicht mehr kontrolliert werden. In Läden bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern reicht es, wenn die Kontrolle zwar «unverzüglich», aber erst im Geschäft erfolgt und das Personal möglicherweise zuvor noch andere Kunden bedient hat. Generell gilt im Einzelhandel weiterhin 2G, nicht die neue 2G-plus-Regel für andere Bereiche.

Werden die Quarantäne-Regeln in Berlin vereinfacht?

Ja, die Regelung, die Bund und Länder vorgeschlagen haben, gilt seit Freitag auch in Berlin. Andere Bundesländer und einige Berliner Bezirke hatten sie schon zuvor umgesetzt.

Was ändert sich im Vergleich zu vorher?

Mit der neuen Regelung entfällt die Quarantäne für geboosterte Kontaktpersonen, also Personen mit vollständigem Impfschutz und Auffrischungsimpfung. Sie entfällt auch für frisch Geimpfte und Genesene, wenn die Erkrankung oder die Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Was gilt für die anderen?

Für alle anderen Kontaktpersonen soll die Quarantäne nach zehn Tagen enden. Das gilt auch im Fall von Infizierten. Bereits nach sieben Tagen lässt sie sich vorzeitig mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test beenden. Das wird auch Freitesten genannt.

Ändert sich auch für die Schulen etwas?

Schülerinnen und Schüler, die Kontaktpersonen eines Infizierten sind, können die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen negativen Schnell- oder PCR-Test beenden. Das gilt auch für Kita-Kinder. Im Fall einer Covid-Erkrankung ist das Freitesten nach sieben Tagen möglich.

Wozu ist die neue Regelung gut?

Die neuen Quarantäne-Maßnahmen sollen dazu beitragen, auch bei hohen Infektionszahlen die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu sichern. Dazu gehören etwa das Gesundheitswesen, Polizei und Feuerwehr, Energie- oder Wasserversorger. Sonst könnten Einschränkungen drohen, wenn viele Mitarbeiter solcher Bereiche gleichzeitig erkrankt sind oder als Kontaktperson von positiv Getesteten nicht zur Arbeit gehen können.

Sind noch weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen denkbar?

Berlins Regierende Bürgermeisterin, Franziska Giffey, sagte nach den jüngsten Beschlüssen: «Wir halten die Beschlüsse zum jetzigen Zeitpunkt für adäquat und ausreichend.» Weitere Maßnahmen seien aber abhängig von der Infektionslage nicht ausgeschlossen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.