Corona-Verordnung Niedersachsen: 2G in Gastronomie bleibt voraussichtlich

| Politik Politik

Gastronomiebetriebe in Niedersachsen können voraussichtlich auch weiterhin auf das 2G-Modell mit verringertem Platzangebot setzen. «In dem jetzigen Entwurf ist keine Änderung vorgesehen in diesem Punkt», sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Mittwoch in Hannover.

Sie verwies mit Blick auf die in wenigen Tagen in Kraft tretende überarbeitete Corona-Verordnung jedoch auf den noch laufenden Abstimmungsprozess. Die Verordnung soll am Samstag in Kraft treten. Hier eine Übersicht über die derzeitigen Corona-Regeln in Niedersachsen.

Restaurants oder Cafés können im Bundesland derzeit auf einen zusätzlichen Corona-Test zur Impfung oder Genesung bei ihren Gästen verzichten. Dann dürfen sie jedoch nur 70 Prozent ihrer Plätze belegen. Sollte ein Betreiber dieses Modell nicht bevorzugen, greift die 2G-plus-Regel.

Menschen mit einer Auffrischungsimpfung müssen sich dann nicht zusätzlich testen lassen, wer doppelt geimpft oder genesen ist, benötigt hingegen einen negativen Corona-Test. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon generell ausgenommen.

Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, dass der Zugang zur Gastronomie nur noch unter dem 2G-plus-Modell möglich sein soll. Das setzen bislang jedoch nicht alle Bundesländer um (Tageskarte berichtete). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.

Der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus und maritime Wirtschaft, Christoph Ploß (CDU), hat einen Fünf-Punkte-Plan zur Entlastung und Stärkung der deutschen Tourismusbranche erarbeitet.

Das Bundeskabinett hat den Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 verabschiedet. Zahlreiche, wenn auch nicht alle im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen, wurden darin berücksichtigt. So auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. Der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis lehnt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes jedoch ab und kündigt mögliche rechtliche Schritte an.

Finanzminister Lars Klingbeil hat klargestellt, dass der Bund keine finanziellen Spielräume sieht, um die Länder für mögliche Steuerausfälle im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie zu entlasten. Gleichzeitig formulierte er eine klare Erwartung an die Gastronomiebranche.

Soll es eine Reform des Arbeitszeitgesetzes geben? Die Koalition hat das angekündigt. Die Gewerkschaften lehnen es ab, die Arbeitgeber pochen darauf.

Die Bundesregierung will die Schwarzarbeitsbekämpfung modernisieren und stärker digitalisieren. Der DEHOGA sieht zwar Chancen auf weniger belastende Prüfungen, warnt jedoch vor zusätzlicher Bürokratie und fordert Reformen bei Steuern und Sozialabgaben.

Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Der Entwurf soll bereits am 6. August 2025 im Bundeskabinett beraten werden. Der DEHOGA kritisiert den Entwurf als bürokratisch und überregulierend.