Corona-Verordnung Niedersachsen: 2G in Gastronomie bleibt voraussichtlich

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Gastronomiebetriebe in Niedersachsen können voraussichtlich auch weiterhin auf das 2G-Modell mit verringertem Platzangebot setzen. «In dem jetzigen Entwurf ist keine Änderung vorgesehen in diesem Punkt», sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Mittwoch in Hannover.

Sie verwies mit Blick auf die in wenigen Tagen in Kraft tretende überarbeitete Corona-Verordnung jedoch auf den noch laufenden Abstimmungsprozess. Die Verordnung soll am Samstag in Kraft treten. Hier eine Übersicht über die derzeitigen Corona-Regeln in Niedersachsen.

Restaurants oder Cafés können im Bundesland derzeit auf einen zusätzlichen Corona-Test zur Impfung oder Genesung bei ihren Gästen verzichten. Dann dürfen sie jedoch nur 70 Prozent ihrer Plätze belegen. Sollte ein Betreiber dieses Modell nicht bevorzugen, greift die 2G-plus-Regel.

Menschen mit einer Auffrischungsimpfung müssen sich dann nicht zusätzlich testen lassen, wer doppelt geimpft oder genesen ist, benötigt hingegen einen negativen Corona-Test. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon generell ausgenommen.

Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, dass der Zugang zur Gastronomie nur noch unter dem 2G-plus-Modell möglich sein soll. Das setzen bislang jedoch nicht alle Bundesländer um (Tageskarte berichtete). (dpa)


 

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