Corona-Verordnung Niedersachsen - Wo 3G, 2G und 2G plus gelten

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Corona-Verordnung Niedersachsen: Die verschärften Corona-Maßnahmen, die vor Weihnachten in Niedersachsen auf den Weg gebracht wurden, werden größtenteils fortgeschrieben. Für die 14-Jährigen gibt es eine Änderung. Gastronomen können auch unter 2G-Bedingungen öffnen

Auch im neuen Jahr kennt die Corona-Pandemie kein Ende. In Niedersachsen greifen bereits unterschiedliche Regeln wie 3G oder 2G plus, daran ändert sich auch mit der neuen Verordnung nichts. Was es im Alltag zu beachten gibt:

Wie sieht es mit Kontaktbeschränkungen aus?

Wer geimpft oder genesen ist, darf sich im Bundesland mit maximal neun weiteren Menschen treffen. Die Corona-Kontaktbeschränkungen zählen nach der neuen Verordnung auch für 14-Jährige. Diese Altersgruppe ist nun nicht mehr bei der Berechnung der erlaubten Teilnehmerzahlen außen vor - Kinder bis 13 Jahren sind weiterhin ausgenommen.

Wer weder geimpft noch genesen ist, darf neben seinem eigenen Haushalt nur zwei weitere Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Nicht mitgezählt werden dabei jeweils Kinder sowie Betreuer von Menschen mit Behinderung oder von Pflegebedürftigen. Wenn ein Paar nicht in einer gemeinsamen Wohnung lebt, zählt es dennoch als ein Haushalt.

Wie sieht es mit der Schule aus?

Alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen müssen am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Bis zunächst zum 31. Januar sind jeden Schultag Tests verpflichtend, sofern Schüler noch nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind. Die Tests werden jeweils von den Schulen gestellt. Prinzipiell können sich auch geimpfte und genesene Schüler oder Lehrer mit den zur Verfügung gestellten Kits testen, sofern es die Kapazitäten der Schule erlauben.

Wo gilt die 3G-Regel?

Das sind körpernahe Dienstleistungen - dazu zählen etwa Friseure oder Kosmetikstudios. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte frühere schärfere Regeln in diesem Bereich zum Teil außer Vollzug gesetzt, daher musste die Landesregierung dort vor einigen Wochen nachbessern.

Wo gilt 2G plus?

Das sind sehr viele Bereiche - derzeit etwa der Freizeitbereich, einschließlich Kinos, Zoos oder Theater, aber auch der Sportbereich einschließlich Fitnessstudios. 2G plus gilt auch weiterhin für Gastronomie oder Hotels.

Was gilt es bei 2G plus zu beachten?

Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, ist von der zusätzlichen Corona-Testpflicht befreit. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nach wie vor ausgenommen, sie müssen also nicht einmal geimpft sein.

Kann auch 2G gelten?

Ja, Gastronomen haben auch weiterhin die Möglichkeit, auf den zusätzlichen Test zu verzichten. Dann dürfen sie aber nur 70 Prozent ihrer Plätze belegen.

Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?

Niedersachsen setzt überwiegend auf die FFP2-Maske, etwa im Nahverkehr oder beim Einkaufen. Eine FFP2-Maske muss nun auch bei Demonstrationen getragen werden. Schüler dürfen im Unterricht auch OP-Masken tragen.

Wo muss ich meinen Impfnachweis nicht vorzeigen?

Das gilt derzeit in vielen Geschäften, nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen können in Niedersachsen somit weiterhin einkaufen gehen. Das OVG hatte die 2G-Regel im Handel gekippt. Für Lebensmittelgeschäfte und weitere Bereiche wie Optiker oder Tankstellen waren auch zuvor keine Impfnachweise notwendig. Allerdings ist eine FFP2-Maske Pflicht.

Was hat geschlossen oder ist verboten?

Das sind etwa Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars. Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind nicht erlaubt. Auch daran soll es zunächst keine Änderungen geben.

Wie sieht es mit der Quarantäne und Isolation aus?

Nach einem jüngsten Bund-Länder-Beschluss werden Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft oder genesen sind (jeweils weniger als drei Monate). Für alle Übrigen enden Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher freitesten lassen. Die Isolation darf laut Gesundheitsministerium grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Dieser Beschluss gilt in Niedersachsen ebenfalls seit Samstag.

Wie geht es weiter?

Die jetzige Verordnung ist bis zum 2. Februar datiert. Am 24. Januar sind die nächsten Bund-Länder-Beratungen zum weiteren Vorgehen in der Pandemie vorgesehen. Änderungen an der Landesverordnung sind grundsätzlich jederzeit möglich.

Corona-Verordnung Niedersachsen: Kontaktbeschränkungen auch für 14-Jährige und FFP2-Pflicht bei Demos

In Niedersachsen gelten die Corona-Kontaktbeschränkungen künftig schon für 14-Jährige. Von Samstag an werden Kinder dieser Altersgruppe bei der Berechnung der erlaubten Teilnehmerzahl mitgezählt, wie die Staatskanzlei am Freitag in Hannover mitteilte. Hintergrund ist eine überarbeitete Corona-Verordnung, die am Samstag in Kraft tritt. Bislang galt die Ausnahme für Kinder bis 14 Jahre.

Wer geimpft oder genesen ist, darf sich im Bundesland mit maximal neun weiteren Menschen treffen. Wer weder geimpft noch genesen ist, darf neben seinem eigenen Haushalt nur zwei weitere Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Nicht mitgezählt werden dabei jeweils Kinder sowie Betreuer von Menschen mit Behinderung oder von Pflegebedürftigen.

In der neuen Verordnung ist ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht bei Demonstrationen enthalten. Grund sei, dass bei solchen Versammlungen regelmäßig eine große Anzahl von Menschen für einen längeren Zeitraum so dicht gedrängt zusammentreffe, dass das Abstandsgebot unterschritten werde.

Die Landesregierung verlängert die vor Weihnachten verhängten verschärften Maßnahmen nun zunächst bis zum 2. Februar. Clubs und Diskotheken müssen weiterhin schließen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern sind nicht erlaubt und nicht gegen das Coronavirus geimpfte Schülerinnen und Schüler müssen sich jeden Tag vor dem Schulbesuch testen. Die Regelung für Schüler gilt zunächst bis zum Ende des Schulhalbjahres, also bis Ende Januar.

«Bislang ist die Lage in Niedersachsen noch besser als in vielen anderen Bundesländern. Das verdanken wir der großen Besonnenheit der Bürgerinnen und Bürger und der doch vergleichsweise großen Bereitschaft, sich impfen und jetzt auch boostern zu lassen», sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) laut Mitteilung.

Mehr als die Hälfte der Menschen in Niedersachsen haben mittlerweile eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) lag dieser Anteil am Freitag bei 50,4 Prozent. Bei den über 60-Jährigen im Bundesland sind demnach 72,3 Prozent, bei den 18- bis 59-Jährigen 52,6 Prozent und bei den 12- bis 17-Jährigen 14,1 Prozent «geboostert».

Neben Niedersachsen haben laut RKI auch Bremen (50,3 Prozent), Schleswig-Holstein (50,7 Prozent) und das Saarland (54,8 Prozent) eine Auffrischungsimpfquote von mehr als der Hälfte der Bevölkerung. Bundesweit gibt das RKI einen Wert von 45,9 Prozent an.

Rund 2200 Schüler im Bundesland konnten am Freitag unterdessen wegen einer Quarantäne nicht zur Schule gehen. Bei ihnen habe es einen positiven PCR-Test gegeben, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums mit. Landesweit gibt es rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler. 250 Schulbeschäftigte, darunter 160 Lehrkräfte, konnten demnach wegen eines positiven Corona-PCR-Tests ebenfalls am Freitag nicht in die Schule gehen. Am Montag hatte der Unterricht nach den Weihnachtsferien begonnen.

Wer sich mittels PCR-Diagnostik auf Corona testen lassen will, könnte künftig nur noch unter engen Voraussetzungen einen Anspruch darauf haben. Wie das niedersächsische Gesundheitsministerium mitteilte, sind in den Laboren bundesweit rund 2,5 Millionen PCR-Tests pro Woche möglich. Stiegen die Fallzahlen angesichts der Omikron-Variante weiter rasant an, könnte eine Priorisierung der Untersuchungen notwendig werden.

«Je mehr sich diese Variante ausbreitet, desto stärker wird es einen Druck geben auf die Testkapazitäten, und dann wird es auch zu einer Priorisierung kommen müssen bei den PCR-Tests», sagte ein Ministeriumssprecher. Wie diese Priorisierung aussehen könnte, werde im Krisenstab der Bundesregierung diskutiert. «Noch ist die Situation nicht da. Man bereitet sich darauf vor.» Der Sprecher betonte, dass die privaten Labore, die die PCR-Tests auswerten, länderübergreifend arbeiteten. Um eine Quarantäne oder Isolation vorzeitig zu beenden, soll künftig auch ein negativer Schnelltest anstelle eines PCR-Tests ausreichen.

Die Corona-Neuinfektionen in Niedersachsen haben mit der Omikron-Welle einen neuen Höchststand erreicht. Die Inzidenz lag am Freitag bei 380,8 und damit so hoch wie noch nie, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums mitteilte. Der Wert gibt an, wie viele Menschen pro 100 000 Einwohner sich binnen einer Woche mit dem Coronavirus infiziert haben. Am Vortag betrug der Wert 362,6.

Auf regionaler Ebene überschritt erstmals im Land eine Kommune die Inzidenz von 1000: In der Stadt Delmenhorst lag der Sieben-Tage-Wert am Freitag nach Angaben des RKI bei 1052,9. Omikron stelle mit Blick auf die Infektionen alles in den Schatten, was bisher während der Pandemie da gewesen sei, sagte der Ministeriumssprecher. Allerdings zeichne sich ab, dass die Krankheitsverläufe oft milder seien als bei den früheren Varianten. (dpa)


 

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