Corona Verordnung Saarland - 2G-plus-Regel in Außengastronomie

| Politik Politik

Corona Verordnung Saarland: Im Saarland treten neue Corona-Regeln zur Quarantäne am Freitag (14.01.) in Kraft. Auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 7. Januar sieht eine angepasste Verordnung vor, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen.

Demnach sind dann Kontaktpersonen ohne Symptome von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder ihre Grundimmunisierung (in der Regel zweimal geimpft) weniger als drei Monate zurückliegt. Auch Genesene, deren positives PCR-Testergebnis jünger als drei Monate ist, müssen künftig nicht mehr in Quarantäne.

Für alle Übrigen enden in der Regel Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher «freitesten» lassen. Das geht frühestens nach sieben Tagen. Bei Schülern und Kindern über drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist das «Freitesten» fünf Tage nach der «Absonderung» möglich. Auch hier gilt: Sie dürfen keine Symptome haben. Die neue Corona-Verordnung im Saarland gilt bis 28. Januar.

Corona Verordnung Saarland: 2G-plus-Regel in Außengastronomie

Ab Freitag greift zudem die 2G-plus-Regel in Außenbereichen der Gastronomie. Das heißt: Zutritt haben dort nur geboosterte Personen sowie zweifach Geimpfte oder Genesene mit negativem Testergebnis. Neu ist laut Gesundheitsministerium auch, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern untersagt sind.

Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Saar, Frank C. Hohrath, kritisierte den Schritt im Saarland dennoch scharf. „Politik muss auch in Krisenzeiten berechenbar bleiben!“, heißt es in einem internen Schreiben. Ministerpräsident Hans (CDU) habe nach der MPK versichert, dass sich im Land durch deren Beschluss nichts ändere.

Und: Um Einlasskontrollen in Geschäften und Betrieben zu vereinfachen, kann ein Betreiber oder ein beauftragter Dritter für mehrere Händler die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und das beispielsweise durch Armbändchen für Kunden deutlich machen. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.