Corona Verordnung Saarland - 2G-plus-Regel in Außengastronomie

| Politik Politik

Corona Verordnung Saarland: Im Saarland treten neue Corona-Regeln zur Quarantäne am Freitag (14.01.) in Kraft. Auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 7. Januar sieht eine angepasste Verordnung vor, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen.

Demnach sind dann Kontaktpersonen ohne Symptome von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben oder ihre Grundimmunisierung (in der Regel zweimal geimpft) weniger als drei Monate zurückliegt. Auch Genesene, deren positives PCR-Testergebnis jünger als drei Monate ist, müssen künftig nicht mehr in Quarantäne.

Für alle Übrigen enden in der Regel Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen, wenn sie sich nicht vorher «freitesten» lassen. Das geht frühestens nach sieben Tagen. Bei Schülern und Kindern über drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist das «Freitesten» fünf Tage nach der «Absonderung» möglich. Auch hier gilt: Sie dürfen keine Symptome haben. Die neue Corona-Verordnung im Saarland gilt bis 28. Januar.

Corona Verordnung Saarland: 2G-plus-Regel in Außengastronomie

Ab Freitag greift zudem die 2G-plus-Regel in Außenbereichen der Gastronomie. Das heißt: Zutritt haben dort nur geboosterte Personen sowie zweifach Geimpfte oder Genesene mit negativem Testergebnis. Neu ist laut Gesundheitsministerium auch, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern untersagt sind.

Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Saar, Frank C. Hohrath, kritisierte den Schritt im Saarland dennoch scharf. „Politik muss auch in Krisenzeiten berechenbar bleiben!“, heißt es in einem internen Schreiben. Ministerpräsident Hans (CDU) habe nach der MPK versichert, dass sich im Land durch deren Beschluss nichts ändere.

Und: Um Einlasskontrollen in Geschäften und Betrieben zu vereinfachen, kann ein Betreiber oder ein beauftragter Dritter für mehrere Händler die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und das beispielsweise durch Armbändchen für Kunden deutlich machen. (Mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.