Corona-Verordnung Thüringen sieht größere Versammlungen und 2G plus in Restaurants vor

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In Thüringen könnten angemeldete Kundgebungen demnächst wieder mit deutlich mehr Teilnehmern stattfinden dürfen als bisher. Die Landesregierung plant zum 23. Januar eine Abschaffung der aktuell gültigen Begrenzung auf 35 Menschen, wie aus einem ersten Entwurf für die neue Corona-Verordnung des Landes hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dem Entwurf zufolge soll dann auch die 2G-plus-Regel flächendeckend für Kneipen, Cafés und Restaurants gelten.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte das nach einem Beschluss von Bund und Ländern bereits angekündigt. Bislang galt die 2G-plus-Regel nur in Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 1000 lag. Nun sollen unabhängig von der Inzidenz nur noch Geimpfte und Genesene mit Test in gastronomische Einrichtungen gelassen werden. Ausgenommen von der Regel wären demnach Betriebskantinen, Mensen oder Autohöfe. Wie lange eine Boosterimpfung oder eine Infektion nach doppelter Impfung zurückliegen muss, um von der Testpflicht befreit zu sein, müsse vom Bundesgesundheitsministerium einheitlich geklärt werden, sagte eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums. Darauf arbeite Thüringen hin.

«Eine Verschärfung der Regelungen bei aktuell sinkender Inzidenz sowie inzidenzunabhängig ist nicht begründbar, da sie jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt», kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen, Ralf Pieterwas. Dass die Thüringer Nachbarbundesländer Bayern und Sachsen-Anhalt vom Bund-Länder-Beschluss abweichen und 2G plus in Gaststätten nicht anwenden wollen, sei zudem «wettbewerbsverzerrend», monierte die IHK.

Die Regeln für Kundgebungen in Thüringen sollen hingegen laut dem Entwurf gelockert werden. Bislang waren im Freistaat nur ortsfeste Versammlungen mit bis zu 35 Personen erlaubt. Diese Teilnehmergrenze soll nun wegfallen. Dafür hatte sich zuletzt Innenminister Georg Maier (SPD) starkgemacht. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) zeigte sich für den Vorschlag offen.

Kundgebungen sollen aber weiterhin - bis auf genehmigte Ausnahmen - nur ortsfest durchgeführt werden. Teilnehmer müssten den Mindestabstand einhalten und eine medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen. Außerdem sollen die Versammlungsbehörden vor Ort durch Auflagen den Infektionsschutz sicherstellen. Unangemeldete Aufzüge gegen die Corona-Beschränkungen, wie sie zuletzt immer wieder in Thüringen stattfanden, wären nach den neuen Regeln weiter unzulässig.

Ob die angepeilte Regelung nun eine Entlastung für die Polizeibeamten bedeute, weil sie eventuell weniger kleinere Versammlungen auflösen müssen, könne man noch nicht seriös vorhersagen, sagte die Vorsitzende der Thüringer Gewerkschaft der Polizei (GdP), Mandy Koch. Das Versammlungsrecht sei ein Grundrecht, das allen Leuten zustehe. «Das soll auch so gewährleistet werden.» Wichtig sei aber, mit den Lockerungen trotzdem noch dem Infektionsschutz Rechnung zu tragen.

Ein Sprecher des Innenministeriums machte klar, dass unter anderem Abstands- und Hygieneregeln weiter einzuhalten seien. Dafür seien Anmelder von Kundgebungen zuständig, die Versammlungsbehörden vor Ort müssten dann über Auflagen wie etwa eine Teilnehmerbegrenzung entscheiden. Sinnvoll sei es, das immer von den örtlichen Begebenheiten abhängig zu machen. Die Leitlinie müsse immer der Infektionsschutz sein - aber dennoch, Meinungs- und Versammlungsfreiheit herzustellen.

Der Entwurf sieht weiterhin vor, für Bereiche, in denen 2G oder 2G plus gilt, auch Zugangslösungen über ein Bändchensystem möglich zu machen. Diese müssten vor Weitergabe gesichert und dürften nur am Tag der Ausgabe gültig sein, hieß es. Der Entwurf muss nun unter anderem noch im Landtag behandelt werden, Änderungen sind möglich. (dpa)


 

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