Corona-Verordnung Thüringen sieht größere Versammlungen und 2G plus in Restaurants vor

| Politik Politik

In Thüringen könnten angemeldete Kundgebungen demnächst wieder mit deutlich mehr Teilnehmern stattfinden dürfen als bisher. Die Landesregierung plant zum 23. Januar eine Abschaffung der aktuell gültigen Begrenzung auf 35 Menschen, wie aus einem ersten Entwurf für die neue Corona-Verordnung des Landes hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dem Entwurf zufolge soll dann auch die 2G-plus-Regel flächendeckend für Kneipen, Cafés und Restaurants gelten.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte das nach einem Beschluss von Bund und Ländern bereits angekündigt. Bislang galt die 2G-plus-Regel nur in Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 1000 lag. Nun sollen unabhängig von der Inzidenz nur noch Geimpfte und Genesene mit Test in gastronomische Einrichtungen gelassen werden. Ausgenommen von der Regel wären demnach Betriebskantinen, Mensen oder Autohöfe. Wie lange eine Boosterimpfung oder eine Infektion nach doppelter Impfung zurückliegen muss, um von der Testpflicht befreit zu sein, müsse vom Bundesgesundheitsministerium einheitlich geklärt werden, sagte eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums. Darauf arbeite Thüringen hin.

«Eine Verschärfung der Regelungen bei aktuell sinkender Inzidenz sowie inzidenzunabhängig ist nicht begründbar, da sie jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehrt», kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen, Ralf Pieterwas. Dass die Thüringer Nachbarbundesländer Bayern und Sachsen-Anhalt vom Bund-Länder-Beschluss abweichen und 2G plus in Gaststätten nicht anwenden wollen, sei zudem «wettbewerbsverzerrend», monierte die IHK.

Die Regeln für Kundgebungen in Thüringen sollen hingegen laut dem Entwurf gelockert werden. Bislang waren im Freistaat nur ortsfeste Versammlungen mit bis zu 35 Personen erlaubt. Diese Teilnehmergrenze soll nun wegfallen. Dafür hatte sich zuletzt Innenminister Georg Maier (SPD) starkgemacht. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) zeigte sich für den Vorschlag offen.

Kundgebungen sollen aber weiterhin - bis auf genehmigte Ausnahmen - nur ortsfest durchgeführt werden. Teilnehmer müssten den Mindestabstand einhalten und eine medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen. Außerdem sollen die Versammlungsbehörden vor Ort durch Auflagen den Infektionsschutz sicherstellen. Unangemeldete Aufzüge gegen die Corona-Beschränkungen, wie sie zuletzt immer wieder in Thüringen stattfanden, wären nach den neuen Regeln weiter unzulässig.

Ob die angepeilte Regelung nun eine Entlastung für die Polizeibeamten bedeute, weil sie eventuell weniger kleinere Versammlungen auflösen müssen, könne man noch nicht seriös vorhersagen, sagte die Vorsitzende der Thüringer Gewerkschaft der Polizei (GdP), Mandy Koch. Das Versammlungsrecht sei ein Grundrecht, das allen Leuten zustehe. «Das soll auch so gewährleistet werden.» Wichtig sei aber, mit den Lockerungen trotzdem noch dem Infektionsschutz Rechnung zu tragen.

Ein Sprecher des Innenministeriums machte klar, dass unter anderem Abstands- und Hygieneregeln weiter einzuhalten seien. Dafür seien Anmelder von Kundgebungen zuständig, die Versammlungsbehörden vor Ort müssten dann über Auflagen wie etwa eine Teilnehmerbegrenzung entscheiden. Sinnvoll sei es, das immer von den örtlichen Begebenheiten abhängig zu machen. Die Leitlinie müsse immer der Infektionsschutz sein - aber dennoch, Meinungs- und Versammlungsfreiheit herzustellen.

Der Entwurf sieht weiterhin vor, für Bereiche, in denen 2G oder 2G plus gilt, auch Zugangslösungen über ein Bändchensystem möglich zu machen. Diese müssten vor Weitergabe gesichert und dürften nur am Tag der Ausgabe gültig sein, hieß es. Der Entwurf muss nun unter anderem noch im Landtag behandelt werden, Änderungen sind möglich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.