Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg verzögert sich: DEHOGA bemängelt Planbarkeit

| Politik Politik

Die nächste Corona-Warnstufe für Baden-Württemberg verzögert sich und wird wohl ab diesem Samstag gelten. Gesundheitsminister Lucha hatte noch am Dienstag anderes verkündet. Die drohende Warnstufe bedeutet vor allem für die Hotels und Gaststätten eine schwierige Planbarkeit. Die Zahl der Covid-Patienten auf Intensivstationen war am Mittwoch um 8 auf 242 gestiegen und damit unter der kritischen Schwelle von 250 geblieben. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte noch am Dienstag verkündet, dass er bereits am Mittwoch mit dem Erreichen der für die Warnstufe erforderlichen Zahl an Corona-Kranken auf Intensivstationen rechne.

Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die Zahl der Intensivpatienten an zwei Werktagen in Folge den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Fällt das Wochenende oder ein Feiertag dazwischen, wird die Zählung danach fortgesetzt. Die strengeren Regeln vor allem für Ungeimpfte gelten ab dem Folgetag, an dem die Bedingungen für die Warnstufe erreicht werden.

Sollte die Intensivbettenbelegung mit Covid-Patienten erstmals am Freitag über 250 steigen, könnte die Warnstufe aufgrund des Wochenendes und dem darauffolgenden Feiertag frühestens am Dienstag in Kraft treten. Die Regeln würden dann ab Mittwoch gelten.

Die drohende Warnstufe bedeutet vor allem für die Hotels und Gaststätten eine schwierige Planbarkeit, wie DEHOGA-Sprecher Daniel Ohl am Donnerstag sagte. Mit der seit diesem Donnerstag geltenden neuen Corona-Verordnung dürfen auch Beschäftigte in der Gastronomie auf die Maskenpflicht verzichten, wenn sich der Betrieb entscheidet, im sogenannten 2G-Optionsmodell nur noch Geimpfte oder Genesene einzulassen. In der Warnstufe ist das 2G-Modell nicht mehr möglich.

Der Hotel- und Gaststättenverband wünsche sich das 2G-Optionsmodell aber auch in der Warnstufe, sagte Ohl. Ein sicherer Gaststättenbesuch sei sowohl bei 3G als auch 2G gewährleistet. Beim 3G-Modell müssen Gäste geimpft, genesen oder getestet sein. Wer keinen Impf- oder Genesen-Nachweis hat, bleibt bei 2G mit wenigen Ausnahmen außen vor. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.