Datenschützer können Abschaltung von Facebook-Fanpages verlangen

| Politik Politik

Die Betreiber von gewerblichen Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Sammlung von Nutzerdaten im Hintergrund. Bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Mängeln dürfen Datenschützer daher die Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 15.18) Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen, deren Haus den Musterfall ins Rollen gebracht hatte, bezeichnete das Urteil als «Rückenwind für den Datenschutz».

Das Verfahren beschäftigt die Justiz schon Jahre. Es beruht noch auf alter Rechtslage vor Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) forderte 2011 von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein die Deaktivierung der Fanpage. Bei Aufruf der Seite würden Daten der Nutzer erhoben, ohne dass diese darüber informiert würden. Die Akademie, ein Bildungsunternehmen der Industrie- und Handelskammern (IHK), trage eine datenschutzrechtliche Verantwortung - auch wenn die technische Infrastruktur komplett von Facebook stamme.

Die Wirtschaftsakademie klagte gegen den Bescheid und bekam zunächst Recht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein sah keine Mitverantwortung der Seiten-Betreiber für die Datenverarbeitung. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem Europäischen Gerichtshof vor - und der entschied 2018, dass Fanpage-Betreiber als verantwortlich für die Datenverarbeitung einzustufen seien. Dieser Einschätzung sahen sich die Leipziger Richter jetzt verpflichtet.

Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, dass ihr die Datenverarbeitung quasi aufgedrängt werde. «Die Datenverarbeitung leistet Facebook. Ich kann mich als Seitenbetreiber kaum dagegen wehren, dass dies geschieht», sagte der Anwalt der Bildungseinrichtung in der mündlichen Verhandlung.

Die Bundesrichter stuften die Fanpage-Betreiber dagegen als «Türöffner» für die Datensammelei ein. «Es reicht aus, dass ein Beitrag zum Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung geleistet wird», erklärte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft. Auch wenn Facebook selbst auch als Adressat für die Beschwerden in Betracht komme, hätten die Datenschützer sich aus Gründen der Effektivität völlig zurecht an die Seitenbetreiber wenden dürfen.

Inwiefern die Datenverarbeitung im konkreten Fall tatsächlich rechtswidrig war, müsse aber noch genauer geklärt werden, urteilten die Leipziger Richter. Sie verwiesen den Fall darum zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurück.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, erklärte, dass rechtliche Unklarheiten beim Datenschutz auf Social-Media-Kanälen viele Unternehmen verunsicherten. Dabei seien die Präsenzen auf Facebook & Co wichtig für die Pflege der Kundenbeziehungen. «Rechtliche Konflikte zwischen den Datenschutzbehörden und einzelnen Social-Media-Anbietern sollten jedoch nicht auf dem Rücken der großen Mehrheit redlich handelnder Unternehmen in Deutschland ausgetragen werden», erklärte Wansleben.

Datenschützerin Hansen sagte, das Urteil sei ein Warnschuss an Facebook. Ihr Haus werde jetzt prüfen, ob es neuere datenschutzrechtliche Verstöße gebe. Beschwerden lägen vor und würden geprüft. «Ich erwarte, dass Facebook aus dem Urteil Konsequenzen zieht», sagte Hansen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.