DEHOGA begrüßt aktuelle Gesetzesinitiativen zur Korrektur des Datenschutz-Gesetzes

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Seit Mai 2018 gelten in Deutschland deutlich strengere Datenschutzregelungen. Zur Anpassung des neuen Datenschutzrechts hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an zahlreichen Bundesgesetzen vor, unter anderem am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

„Für viele gastgewerbliche Betriebe ist die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts eine echte Herausforderung“, erklärt dazu Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und fordert konkrete Verbesserungen für die Branche. „Die Unternehmen dürfen nicht alleine gelassen werden. Spürbare Erleichterungen wären nach EU-Recht durchaus möglich. Mit Blick auf den erheblichen bürokratischen Aufwand und die Vielzahl offener Fragen erwarten wir von der Politik in Deutschland praxistaugliche Regelungen sowie Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.“

In diesem Sinne begrüßt der DEHOGA die aktuelle Positionierung der Bundesratsausschüsse Wirtschaft und Inneres. So empfehlen die Ausschüsse unter anderem, die Regelung im Bundesdatenschutzgesetz zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gänzlich zu streichen oder zumindest erst ab 50 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, als verpflichtend zu erklären. „Die Anpassung des Schwellenwerts wäre ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung und würde viele Betriebe von Kosten befreien“, macht Zöllick deutlich und verweist auf die Praxis in anderen EU-Staaten. „Einige Mitgliedsländer wie zum Beispiel Österreich haben für Gaststätten und Hotels gar keinen Datenschutzbeauftragten zwingendvorgesehen.“ In Deutschland liegt die Grenze derweil bei zehn Personen.

Positiv bewertet der Branchenverband zudem die Ausschussempfehlung zur Bekämpfung einer befürchteten Abmahnwelle. Laut den Bundesratsausschüssen sollte im Gesetz klargestellt werden, dass Mitbewerbern und Abmahnvereinen keine Ansprüche gegen ihre Konkurrenten wegen mangelnder Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zustehen – zum Beispiel bei mangelnder Datenschutzerklärungauf der Website. Auch der Freistaat Bayern hält Korrekturen bei Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen für erforderlich und hat eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. „Viele kleine und mittelständische gastgewerbliche Unternehmen sind in hohem Maße verun-sichert. Die Angst vor Abmahnungen ist groß “, sagt Zöllick. „Deshalb begrüßt der DEHOGA die Gesetzesinitiativen zur Eindämmung des zunehmenden Abmahnmissbrauchs ausdrücklich.“

Der DEHOGA hofft, dass sich für die aktuellen Gesetzesinitiativen die notwendigen politischen Mehrheiten finden: Zöllick: „Beide Initiativen schaffen Entlastung für die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe unserer Branche und sind EU-konform.“

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