DEHOGA Brandenburg kritisiert 2G-Regel - gemischte Gefühle in Niedersachsen

| Politik Politik

Der Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg hat die sogenannte 2G-Regel als Option für Betreiber von Lokalen und Hotels in der Corona-Pandemie kritisiert. «Wir wollen Gastgeber für alle sein», sagte DEHOGA-Präsident Olaf Schöpe der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Man könne nicht eine ganze Menschengruppe ausgrenzen. Die 2G-Regel bedeutet, dass nur Geimpften und Genesenen Zutritt zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens erlaubt wird.

Die übergroße Mehrheit der Branche lehne die 2G-Regel ab und bleibe bei einem Einlass von Genesenen, Geimpften und Getesteten, betonte Schöpe. «Alle wollen ihre Gäste nicht verlieren. Das zeigt aber einmal mehr, dass durch solche politischen Entscheidungen vielleicht sogar unsere Branche auseinanderdividiert wird», sagte er weiter. «Wenn sich 3G bewährt hat, warum müssen wir noch einen drauf setzen?» Zunächst hatte der rbb berichtet.

Wer ein Lokal, ein Hotel oder eine Veranstaltung besucht, wird ab Donnerstag in Brandenburg möglicherweise nur noch mit Corona-Impfung oder überstandener Covid-19-Erkrankung eingelassen. Das Kabinett beschloss am Dienstag, diese 2G-Regel als Option für die Betreiber einzuführen. Sie haben die Möglichkeit, nicht Geimpfte oder nicht Genesene außen vor zu lassen, Kinder bis zu zwölf Jahren sind ausgenommen.

Sorgen macht sich Schöpe, dass durch die 2G-Regel das Problem des Fachkräftemangels in Brandenburg noch verschärft wird, wenn Ungeimpfte in Hotels und Gaststätten nicht mehr beschäftigt werden. Diese Regel müsste überdacht werden, forderte er. Die Gastrobranche habe in den drei vorangegangenen Corona-Wellen bewiesen, dass sie nicht Pandemietreiber sei, sie werde jetzt wieder «geopfert».

Niedersachsen: Gemischte Gefühle hinsichtlich 2G-Regel bei Gastronomen

Die Gastronomen in Niedersachsen blicken nach Angaben des DEHOGA im Land mit gemischten Gefühlen auf die geplante freiwillige Ausweitung der 2G-Regel auf Gastronomie, Kultur und Veranstaltungswirtschaft. Von den Mitgliedern der Dehoga seien sehr unterschiedliche Rückmeldungen gekommen, sagte Geschäftsführerin Renate Mitulla der dpa am Mittwoch.

Nach der 2G-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Bereichen nur dann gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Ein negativer Corona-Schnelltest reicht dann in der Regel nicht mehr aus. Wenn sich ein Betrieb dafür entscheidet, die 2G-Regel bei sich umzusetzen, soll er auf die Durchsetzung von Maskenpflicht und Abstandsregeln verzichten können. Die Corona-Verordnung des Landes soll in der kommenden Woche angepasst werden und Betrieben diese Möglichkeit eröffnen, wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag ankündigte.

Laut DEHOGA befürwortet die Mehrheit der Gastronomen in Niedersachsen die 2G-Regel, erwartet aber auch, dass sie die angekündigten Erleichterungen dann auch tatsächlich umsetzen können. «Sie brauchen die Sicherheit, dass sie ihren Gästen sagen können: Jawohl, ihr könnt wieder bei uns feiern», sagte Mitulla. Rund ein Drittel sind laut dem DEHOGA dagegen. «Viele Betriebe wollen niemanden ausgrenzen, sie wollen weiterhin auch Menschen ohne Impfung in ihren Betrieben willkommen heißen. Sie sagen: Wir sind eine gastfreundliche Branche und wollen wirklich jeden zulassen», erklärte die Geschäftsführerin.

«Wir hoffen, dass diese Zeit bald an uns vorbeigeht», ergänzte Mitulla. Die Kontrolle der Einlassregeln sei für die Betriebe sehr aufwendig und personalintensiv - und angesichts fehlenden Personals oftmals eine große Herausforderung. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.