Der DEHOGA Baden-Württemberg hat Rückmeldungen der Ordnungsämter erhalten und geht davon aus, dass ab sofort verstärkt mit Kontrollen im Gastgewerbe zu rechnen sei. Verstöße gegen die Corona-VO können dabei mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Der DEHOGA weist deshalb erneut darauf hin, sich an die geltenden Regeln der Corona-VO des Landes zu halten. Der Verband ruft seine Mitglieder auf die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin sehr ernst zu nehmen. Insbesondere sei darauf zu achten, dass das Personal im Gästekontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung trage und dass das Thema Gästedatenerfassung nicht vernachlässigt werden dürfe. Weitere Infos gibt stellt der Verband unter www.dehogabw.de/corona bereit.