DEHOGA: Mehrkosten durch die Corona-Auflagen drücken Umsatz in Hotels und Restaurants

| Politik Politik

Mehrkosten durch die Corona-Auflagen aus Sicht des Branchenverbands DEHOGA belasten den Umsatz in Restaurants und Hotels zusätzlich. Es drohe eine Pleitewelle nie gekannten Ausmaßes, warnte Verbandspräsident Zöllick.

«Abstandsregeln, Kontaktbeschränkungen, noch einmal deutlich erhöhte Hygienestandards, neue Dokumentations- und Registrierungspflichten bedeuten für die Unternehmer in der Tat viel höhere Aufwendungen bei gleichzeitig viel weniger Umsatz», teilte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges auf Anfrage mit. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» berichtet.

Hinzu kämen deutlich gestiegene Lebensmittelpreise im April. «Insgesamt lagen die Preise für Nahrungsmittel 4,8 Prozent über den Vorjahreswerten», sagte Hartges mit Blick auf Daten des Statistischen Bundesamtes. Hinzu kommen ausbleibende Umsätze auch nach der Öffnung. «Nach dem Neustart melden fast 80 Prozent der Betriebe Umsatzverluste in Höhe von 50 und mehr Prozent als in einer üblichen Maiwoche», sagte Hartges.

Die gesenkte Mehrwertsteuer für den Vor-Ort-Verzehr auf 7 Prozent führe deshalb nicht dazu, dass die Restaurantpreise für Verbraucher sinken würden, sagte im «Tagesspiegel» DEHOGA -Präsident Guido Zöllick. Die Maßnahme helfe aber, die Verluste und Mehrkosten «zumindest ein wenig zu kompensieren». Zöllick sagte: «Im Lichte der dramatischen Lage unserer Betriebe bei gleichzeitig steigenden Lebensmittelpreisen hat die Sicherung der Existenzen und Arbeitsplätze oberste Priorität. Sieben Prozent Mehrwertsteuer helfen den Betrieben, die massiven Umsatzausfälle aufgrund geltender Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen zumindest ein wenig zu kompensieren.» Zöllick warnte: «Eine Pleitewelle nie gekannten Ausmaßes droht.» (Mit Material der dpa)


vvd

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.