DEHOGA startet Kampagne zur Wochenarbeitszeit

| Politik Politik

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat die bundesweite Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit durch eine flexiblere Wochenarbeitszeitregelung zu ersetzen. Der Verband strebt dabei eine Anpassung an die geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie an, um den Anforderungen der modernen Arbeitswelt in der Gastronomie und Hotellerie gerecht zu werden.

Kritik an der täglichen Höchstarbeitszeit

Im Zentrum der Kampagne stehen Praxisbeispiele sowie Stimmen von Unternehmern und Angestellten. Laut DEHOGA-Präsident Guido Zöllick entspricht das aktuelle Arbeitszeitgesetz nicht mehr den betrieblichen Abläufen und den Wünschen der Beschäftigten. Er kritisiert das bestehende Limit von acht beziehungsweise maximal zehn Stunden pro Tag als zu starr für eine Branche, die durch Saisonspitzen und Veranstaltungen geprägt ist.

Zöllick stellt klar, dass die Initiative nicht auf eine Erhöhung der Gesamtarbeitszeit abzielt, sondern auf eine Umverteilung der Stunden. Viele Mitarbeiter würden es bevorzugen, an einzelnen Tagen länger zu arbeiten, um im Gegenzug an anderen Tagen früher das Unternehmen verlassen zu können oder zusätzliche freie Tage zu erhalten. Diese Flexibilität werde durch die aktuelle Gesetzeslage verhindert.

Politische Vereinbarungen und europäischer Vergleich

Der DEHOGA verweist darauf, dass die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert wurde. Der Verband fordert nun die konkrete Umsetzung dieser Vereinbarungen durch die Bundesregierung. Dabei dient die Situation in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Orientierung, da bereits 13 EU-Staaten über flexible Arbeitszeitregelungen verfügen.

Zur Unterstützung der Forderungen hat der Verband die Informationsplattform www.wochen-arbeitszeit.de sowie die Social-Media-Kampagne #wochenarbeitszeitjetzt gestartet. Dort werden Fakten zu den Vorteilen einer Reform aufbereitet und Beispiele aus der Praxis vorgestellt, die zeigen sollen, wie moderne Arbeitszeitmodelle die Betriebe stärken können.

Aufruf zur Beteiligung der Branche

Die Kampagne ist darauf ausgelegt, durch weitere Erfahrungsberichte aus der Branche an Reichweite zu gewinnen. Der DEHOGA ruft Unternehmer und Mitarbeiter dazu auf, sich mit eigenen Statements an der Initiative zu beteiligen. Interessierte können sich hierfür an die jeweiligen Landesverbände oder direkt an den Bundesverband wenden. Nach Ansicht von Guido Zöllick erhöht jede zusätzliche Stimme den politischen Handlungsdruck, um zeitgemäße Regeln für die Arbeitswelt durchzusetzen.

Wöchentliche Höchstarbeitsuzeit steht im Koalitionsvertrag und der neuen Tourismusstrategie

Die Bundesregierung verfolgt, nach eigenen Angaben, ebenfalls das Ziel, die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland zu verbessern. Zu diesem Zweck hat das Kabinett die Nationale Tourismusstrategie verabschiedet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte im Rahmen der Entscheidung die geplante Entlastung von Betrieben, den Abbau von bürokratischen Hürden sowie die Schaffung von mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt.Ein wesentlicher Bestandteil der Neuausrichtung betrifft das geltende Arbeitszeitgesetz.

Bisher sieht dieses eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht oder in Ausnahmefällen zehn Stunden vor. Die Bundesregierung plant, dieses Modell durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Damit soll der Konflikt mit gesetzlichen Vorgaben vermieden werden, wenn Personal aufgrund hohen Gästeaufkommens länger im Einsatz ist. Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.

Laut Christoph Ploß soll die Flexibilisierung noch im laufenden Jahr beschlossen werden: »Die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, mit der in Zukunft eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gilt, soll noch in diesem Jahr beschlossen werden«. Diese Maßnahme richte sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen.

Zeitplan und politische Positionen

Das von Bärbel Bas geführte Bundesarbeitsministerium bereitet derzeit die gesetzlichen Änderungen vor. Ein entsprechender Referentenentwurf ist für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen. Das Vorhaben steht im Einklang mit Bestrebungen innerhalb der Union. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bereits Mitte Januar geäußert, das Arbeitszeitgesetz sei jenes Gesetz, das er streichen würde, wenn er die Wahl hätte.

Differenzen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften

Trotz der Regierungspläne bleibt die Umsetzung umstritten. Dialoge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die im Zeitraum von Juli bis Oktober stattfanden, führten zu keiner Annäherung. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte, dass die Positionen sehr weit auseinanderliegen. Der kommende Entwurf müsse daher einen Ausgleich schaffen und gleichzeitig die Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie erfüllen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.