DEHOGA zu neuen Corona-Schutzmaßnahmen: „Diese Regelungen können so nicht Gesetz werden“

| Politik Politik

Am Mittwoch hatten Gesundheits- und Justizministerium ein neues Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober vorgestellt (Tageskarte berichtete). Der DEHOGA Bundesverband übt scharfe Kritik an Teilen der Pläne. Hauptgeschäftsführerin Hartges erwartet von den Ländern jetzt Aktionen, damit das Gastgewerbe nicht erneut mit Auflagen und Beschränkungen im Herbst konfrontiert werde.  

Der Gesetzentwurf soll in den kommenden beiden Wochen vorliegen. Das Kabinett soll dann ab dem 17. August über den Entwurf beschließen, der Bundestag am 8. September und der Bundesrat am 16. September abstimmen.

Die Inhalte bewertet DEHOGA-Geschäftsführerin Ingrid Hartges wie folgt:

„Zunächst haben wir mit Erleichterung festgestellt, dass Betriebsschließungen für den sog. Instrumentenkasten der Länder nicht vorgesehen sind. Erfreulich war ebenso, dass Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann auf die erforderliche Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen deutlich hingewiesen hat.

Nach den Plänen der Minister Buschmann und Lauterbach können für die Zeit vom 1. Oktober bis 7. April notwendige Schutzmaßnahmen erlassen werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung der Corona-Krankheit und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen erforderlich ist.

Für unsere Branche relevant ist die vorgesehene Regelung zur Maskenpflicht in gastronomischen Einrichtungen mit Ausnahmetatbeständen, die einen erheblichen Kontrollaufwand bedeuten und größte Verwirrung ausgelöst haben. Ausgenommen von der Maskenpflicht sollen danach u.a. Personen sein, die über einen Impfnachweis verfügen und bei denen die letzte Einzelimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Was soll das bitte heißen? Bedeutet das, dass wir uns künftig alle 3 Monate impfen lassen sollen, um von Ausnahmen zu profitieren?

Dabei ist im Moment noch nicht einmal klar, für wen die 4. Impfung künftig empfohlen wird. Die Stiko empfiehlt sie derzeit für alle Personen über 70, Bundesminister Lauterbach für alle über 60. Welcher Impfstoff steht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung? Hier gibt es erheblichen Klärungsbedarf, so können die Regelungen nicht Gesetz werden.

Und klar muss auch sein, dass jede Corona-Maßnahme strikt nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu prüfen ist! Das heißt, eine Maßnahme ist nur dann verhältnismäßig und damit rechtmäßig, wenn sie

  • einen legitimen Zweck verfolgt,
  • geeignet
  • und erforderlich ist, um diesen Zweck zu erreichen
  • und angemessen ist.

Schließlich muss im „30. Monat mit Corona“ auch die Frage erlaubt sein, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, ob und welche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeignet waren…

Wir erwarten, dass Bundesrat und Landesregierungen jetzt alles unternehmen, damit unsere Betriebe nicht erneut mit Auflagen und Beschränkungen im Herbst konfrontiert werden. Trotz Öffnung hatten wir in den letzten Wintermonaten aufgrund der Zugangsregelungen etc. Umsatzeinbußen von 30 %.

Seien Sie bitte versichert, wir werden uns engagiert in die weitere Debatte und das Verfahren einbringen.“

Vertreter von Arbeitgebern und Verbänden haben ein einheitliches Vorgehen der Länder bei den Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst und Winter angemahnt.

«Soweit die Länder die Möglichkeit erhalten sollen, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, muss sichergestellt werden, dass hierfür einheitliche und klare Kriterien geschaffen werden», sagte etwa der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Bundesländer müssten sich untereinander auf Maßnahmen einigen. «Jede übermäßige Belastung von Arbeitgebern, Beschäftigten und Kunden muss ausgeschlossen bleiben», sagte der BDA-Chef. Vollständige Lockdowns und Schulschließungen dürfe es in diesem Jahr auf keinen Fall mehr geben. Auch der Deutsche Lehrerverband und der Verband für Bildung und Erziehung (VBE) warnten vor einem bundesweiten Maßnahmen-Chaos, wenn sich die Bundesländer nicht untereinander abstimmen.

Arbeitgeber und Verbände fordern einheitliche Corona-Schutzkriterien

Am Mittwoch hatten Gesundheits- und Justizministerium ein neues Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober vorgestellt (Tageskarte berichtete). Im Zentrum des Konzepts steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. So soll bundesweit weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen gelten sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus sollen die Länder selbst entscheiden, ob sie in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. An Schulen ist eine Maskenpflicht nur noch dann erlaubt, wenn der Präsenzunterricht ansonsten gefährdet wäre - und dann auch nur ab der fünften Klasse.

Das neue Corona-Konzept könne nur funktionieren, wenn «die Länder die ihnen jetzt zukommende Entscheidungskompetenz auch verantwortlich und vor allem in vergleichbarer Weise wahrnehmen», sagte Lehrerverbandschef Heinz-Peter Meidinger der Deutschen Presse-Agentur. Ansonsten drohe «der bunteste und schlimmste Maßnahmenflickenteppich seit Beginn der Pandemie».

Meidinger hatte zuvor auch die neuen Maskenpflicht-Regelungen an Schulen kritisiert. Warum an Grundschulen «selbst im Falle drohender Personalausfälle und Schulteilschließungen keine Maskenpflicht angeordnet werden darf, ist uns völlig unverständlich», sagte Meidinger der dpa.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.