Deutsche für Mehrwertsteuerbefreiung bei Grundnahrungsmitteln

| Politik Politik

Eine große Mehrheit der Deutschen befürwortet eine Mehrwertsteuerbefreiung für Grundnahrungsmittel. Das geht aus einer aktuellen Yougov-Umfrage hervor. 77 Prozent der Teilnehmer sind demnach dafür, die Mehrwertsteuer für Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte auf Null zu senken. 15 Prozent lehnen dies ab, 8 Prozent machten keine Angabe.

Sozial- und Verbraucherverbände hatten die Bundesregierung in der vergangenen Woche aufgefordert, neue EU-Regeln zu nutzen und für Lebensmittel wie Obst und Gemüse die Mehrwertsteuer auf null Prozent zu setzen.

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) unterstützte die Forderungen. Auch das Umweltbundesamt hatte am Wochenende eine generelle Abschaffung der Mehrwertsteuer für pflanzliche Lebensmittel gefordert. In der Ampel-Koalition stoßen die Ideen aber verbreitet auf Skepsis. Verwiesen wird auf zwei bereits auf den Weg gebrachte Milliardenpakete mit anderen Entlastungsmaßnahmen.

Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent. Ein reduzierter Satz von 7 Prozent gilt für Produkte, die dem Gemeinwohl dienen - darunter sind auch Grundnahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Obst, Gemüse und Backwaren. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.